Einerseits stößt das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichtes bei der Linken auf Zustimmung. Deren Landtagsfraktion hatte – wie andere auch – die Sitzzuteilung nach den Wahlen vom Herbst 2009 kritisiert und Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Die Richter erklärten das Wahlgesetzt nun für in Teilen verfassungswidrig und forderten eine Änderung bis Ende Mai 2011. „Überdies“, so das Gericht, habe man „die laufende Legislaturperiode zeitlich beschränkt“. An dieser Stelle beginnt das andererseits: Denn das Gericht ordnete Neuwahlen erst bis Ende September 2012 an. Die Linke aber hatte, wie auch die Grünen, einen schnellstmöglichen Urnengang gefordert. Schwarz-Gelb wird die Neuwahl nun allerdings so weit wie möglich hinauszögern. Kleiner Trost: Der neue Vorstand, den die Nordwest-Linke im Herbst küren wird, hat so mehr Zeit, die Partei darauf vorzubereiten.
Die Landesspitze dürfte nach dem Parteitag am 26. September ein ziemlich neues Gesicht erhalten. Die bisherige Sprecherin Cornelia Möhring wird nicht noch einmal ins Rennen gehen – als Bundestagsabgeordnete und Frauenpolitische Sprecherin im Fraktionsvorstand bleibe ihr für diese Aufgabe „einfach zu wenig Zeit“. Für den Posten des scheidenden Landesschatzmeisters Werner Machemehl wird Vorstandsmitglied Meike Lüdemann ihren Hut in den Ring werfen. Ebenfalls nicht mehr kandidieren wird Björn Thoroe, der sich auf seine Aufgabe im Kieler Landtag konzentrieren möchte. Der Ko-Vorsitzende Björn Radke tritt dagegen erneut für das Amt des Landessprechers an, nicht zuletzt „um die Kontinuität zu wahren“, wie es in einem Mitgliederinfo heißt.
In der Vergangenheit hatte auch die Linke in Schleswig-Holstein mehrfach mit internen Querelen für Schlagzeilen gesorgt. Inzwischen jedoch sei man auf dem Weg zu „absoluter Teamfähigkeit“ und einer neuen politischen Kultur „einen großen Schritt vorangekommen“. Der zu wählende Vorstand soll wieder auf zwölf Mitglieder aufgestockt werden (derzeit sind es zehn). Außerdem drängt die Landesspitze darauf, dass das Gremium dann „in seiner Zusammensetzung noch mehr die Partei in ihrer Gesamtheit“ abbildet. Am kommenden Wochenende treffen sich zunächst die Kreisvorstände, die Landesspitze und die Landtagsfraktion. Dabei wird es dann sicher auch noch einmal um die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gehen. Die schwarze-gelbe Kieler Koalition mit ihrer ebenso knappen wie verfassungswidrigen Ein-Stimmen-Mehrheit ist angeschlagen – aber nicht ausgeknockt. Noch nicht. (vk)
- Entscheidung des Landesverfassungsgerichts im Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden der Linksfraktion u.a. – hier
- Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Normenkontrollantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) gegen die in § 3 Abs. 5 Satz 3 LWahlG verankerte Mehrsitzbegrenzung – hier




