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Posts mit dem Tag ‘Afghanistan’

Gedenken an die Opfer von Kundus

Mahnwache vor dem Brandenburger Tor

Mahnwache vor dem Brandenburger Tor

Am 4. September 2010 jährt sich die Bombardierung in der afghanischen Provinz Kundus, bei der mindestens 140 Menschen starben, darunter Kinder und Jugendliche. Das Bombardement erfolgte auf Befehl der Bundeswehr. Es war der folgenschwerste Angriff, seit deutsche Soldaten am Hindukusch Krieg führen. Wir fühlen uns verpflichtet, der Opfer zu gedenken und wollen einen Beitrag leisten, den Krieg in Afghanistan zu beenden.

Kommen Sie am

Sonnabend, 4. September 2010 um

14.00 Uhr zur Kundgebung am Brandenburger Tor

und nehmen Sie teil an der

Gedenkveranstaltung um 19.00 Uhr in der Heilig-Kreuz-Kirche.
(Kreuzberg, Zossener Str. 65, Bus M41, U7 Gneisenaustraße, U1/U6 Hallesches Tor (Das Cafe der Kirche ist ab 18 Uhr geöffnet.)

www.friko-berlin.de

Es sprechen:

Karim Popal (Anwalt der Angehörigen der Opfer)
Hans-Christian Ströbele (MdB)
Christine Buchholz (MdB)
Jan van Aken (MdB)
Dr. Modjadjdi (Verein für Afghanistan-Förderung e.V.)
Yakup Tufan (Zentralrat der Muslime)
Dagmar Apel (Pfarrerin der Heilig-Kreuz-Kirche)
Angelika Claußen (IPPNW)

Es wirken mit:

Jean-Theo Jost, Schauspieler der Berliner Compagnie
Jutta Kausch (Moderation)
Kammermusikensemble der Berliner Symphoniker

Die Veranstaltung wird unterstützt von:

Gruppen der Berliner Friedenskoordination, Attac Deutschland, Attac Berlin, Attac AG Globalisierung und Krieg, BDS-Berlin, Bündnis90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg, DIE LINKE Friedrichshain-Kreuzberg, Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Deutscher Friedensrat e.V. DIE LINKE, die linke.SDS, DKP-Berlin, Europäisches Friedensforum/Deutsche Sektion, Friedensratschlag Kassel, Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM), IMI Tübingen, Internationale Liga für Menschenrechte, Naturfreunde Deutschlands e.V. SDAJ und andere

Um die Kosten für eine würdige Veranstaltung decken zu können, bitten wir um Spenden auf das Konto der Berliner Friedenskoordination: Regina Aram, Berliner Sparkasse, Konto-Nr. 990209768, BLZ 10050000, Stichwort: Kundus

FRIKO Berlin: Im Gedenken an die Opfer von Kundus fordern wir: Bundeswehr raus aus Afghanistan

Im Gedenken an die Opfer von Kundus fordern wir:
Bundeswehr raus aus Afghanistan

Samstag, 04. September 2010
14.00 bis 16.00 Uhr
Pariser Platz (vor dem Brandenburger Tor)

Am 04. September 2009 wurden mehr als 140 Menschen bei einem von der Bundeswehr veranlassten Bombenangriff ermordet.

Während die Propagandamaschinerie der Bundesregierungen seit Kriegsbeginn im Herbst 2001 mit allen Mitteln versucht, die Zerstörung des Landes und die Verbrechen an der afghanischen Bevölkerung der Öffentlichkeit zu verschweigen oder umzulügen, konnte dieses Massaker in Kundus nicht verheimlicht werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland im Krieg ist und „Kundus“ ein grausamer Teil des Kriegsalltags gegen die Zivilbevölkerung in Afghanistan ist.

Bis heute weigern sich jene Parteien im Deutschen Bundestag, die den Krieg in Afghanistan zu verantworten haben, sich bei den Angehörigen der Opfer zu entschuldigen oder sie zu entschädigen. Schließlich sehen die bundesdeutsche Regierungen und mit ihr das Kapital es als ihr Recht an, Afghanistan zu erobern und zu besetzen. „Die Deutschen Interessen werden am Hindukusch verteidigt“, wurde von ihnen verkündet und danach wird gehandelt.

Anlässlich des 1. Jahrestages des Massakers von Kundus gedenkt die Friedensbewegung allen Opfern des Krieges und fordert:

  • sofortiger Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan
  • Reparationszahlungen an die afghanische Bevölkerung

Veranstalter: Gruppen der Berliner Friedenskoordination

Afghanistan-Mandat ist hinfällig

Wolfgang Gehrcke

Wolfgang Gehrcke

27.07.2010 – Pressemitteilung – Wolfgang Gehrcke

„Das vom Bundestag erteilte Afghanistan-Mandat ist hinfällig. Es wurde auf einer falschen, zumindest unzureichenden Informationsgrundlage beschlossen“, stellt Wolfgang Gehrcke fest. „Ich habe Außenminister Guido Westerwelle aufgefordert, zu den Veröffentlichungen von Wikileaks Stellung zu beziehen. Entweder ist die Bundesregierung falsch informiert oder sie ist Teil der Täuschungspolitik der USA.“ 

die ganze Pressemitteilung


Filed under: Statements Tagged: Afghanistan, Die Linke., Guido Westerwelle, Täuschungspolitik, Wikileaks, Wolfgang Gehrcke

“Why the world needs WikiLeaks”

TED Talks | Juli 2010 Julian Assange: Why the world needs WikiLeaks [Link] Presseschau zum Thema WikiLeaks und Afghanistaneinsatz [Link]. FTD | 27.07.2010 | “Die digitale Sensation – Portale wie Youtube, Wikileaks und Twitter etablieren sich als Informationsquellen für klassische Medien. Das sichert ihr oft junges Geschäftsmodell – und sorgt für eine nie da gewesene Nähe zu den [...]

Kommentar: Merkel vergaucken? Sozialkürzungen verhindern!

Die Aufstellung von Joachim Gauck durch SPD und Grüne zielte vor allem auf die schwarz-gelbe Regierung, auf eine Schwächung Merkels. Das ist gelungen. Dass mehr als 40 Delegierte im ersten Wahlgang Merkel die Gefolgschaft verweigerten war eine Klatsche ersten Ranges.

SPD und Grüne hatten sich für ihre Strategie einen Kandidaten gesucht, der Teile des schwarz-gelben Lagers ansprechen sollte. Gauck war dafür ihr Mann. Es störte sie wenig, dass er in vielem das pure Gegenteil von dem vertritt, was in Parteiprogrammen beider Parteien steht. “Mit der Kandidatur Gauck ist Schindluder betrieben worden. Und nie hätte die rot-grüne Opposition diesen ‘Geniestreich’ gewagt, wäre sie an der Macht gewesen,” so die Neue Züricher Zeitung.

Die Aufstellung des Kandidaten ohne Beteiligung der LINKEN war logische Bedingung für den Plan Merkel vorzuführen. Hätte DIE LINKE keine eigene Kandidatin aufgestellt und erklärt, dass sie Gauck wählen würde, wäre Wulff im ersten Wahlgang gewählt worden. Deshalb war es für Rot-Grün hilfreich mit Gauck einen Kandidaten zu haben, der für DIE LINKE allein schon wegen der Befürwortung des Krieges in Afghanistan und der Agenda 2010 nicht wählbar war.

Ein großer Teil der schwarz-gelben Dissidenten hat in den ersten beiden Wahlgängen nur deshalb Gauck gewählt, weil sie relativ sicher sein konnten, dass er wegen des Stimmverhaltens der Linken keine absolute Mehrheit bekommen würde. Im zweiten Wahlgang war die Mehrheit ohnehin schon nicht mehr vorhanden und im dritten erhielt Wulff die absolute Mehrheit.

Der Plan Merkel zu blamieren und die Zerrissenheit des Regierungslagers aufzuzeigen war nur möglich, weil DIE LINKE eigenständig agierte! Eine Chance, dass Gauck tatsächlich gewählt worden wäre, hat in keinem Wahlgang bestanden.

Die Regierung wird ihre falsche und gegen das Volk gerichteten Wirtschafts- und Sozialpolitik fortsetzen. 30 Milliarden Sozialkürzungen allein bei den sozial Schwachen und den Erwerbslosen. Die Staatsschulden werden gleichwohl weiterwachsen und die eigentlichen Verursacher der Krise nicht in Haftung genommen. Alleine die Millionärsteuer würde 80 Milliarden Euro jährlich bringen. Kürzungen wären überflüssig, Reformen für die Menschen möglich.

Die Sozialkürzungen können nur verhindert werden mit einer breiten Gegenwehr. Die Gewerkschaften bereiten Proteste auf der Straße und in den Betrieben vor. DIE LINKE wird dies vor Ort unterstützen und ihre parlamentarischen Möglichkeiten einsetzen.

Für die notwendige Breite der Proteste sind aber auch SPD und Grüne gefordert. Sinnvoll ist ein Aktionsbündnis um vor allem die jeweilige Anhängerschaft zu mobilisieren. So kann eine Zusammenarbeit von rot-rot-grün ohne Aufgabe der jeweiligen programmatischen Positionen mithelfen Merkel in die Schranken zu weisen. Weit bedeutsamer für die Menschen als mit einem Punktsieg bei der Wahl des Bundespräsidenten.

Soll „Krähwinkel“ zum politischen Standort der LINKEN werden?

Ein Streitwort zur Präsidentenwahl

(20)

Manchmal schlafe ich schlecht. Ich träume davon, die LINKE hätte Gerhard Schröder wieder zum Bundeskanzler gewählt. Irgendein Sprecher der Partei erklärte dazu, weil Gerhard Schröder für den Afghanistan-Krieg ist, weil Gerhard Schröder Hartz IV durchgesetzt hat, weil Gerhard Schröder ‚Fordern und Fördern‘ zur Sozialpolitik gemacht hat, weil wir hoffen, dass Gerhard Schröder zur Politik der Berufsverbote zurückkehrt, weil sein Freiheitsbegriff, die uneingeschränkte Freiheit des Privateigentums, überhaupt die Grundlage für die Freiheit des Individuums ist, verdient er die Stimmen der LINKEN. Außerdem, ruft in meinem Traum ein Zwischenrufer hinein, wäre eine solche Entscheidung der LINKEN das Signal, dass die LINKE es mit ihrer Vergangenheitsbewältigung und mit Rot-Rot-Grün ernst meint. Etwas leiser flüstert mir dann ein lieber Kollege der Grünen zu: „Lieber Wolfgang, durch diese Weißwaschanlage müsst ihr durch, damit ihr endlich in diesem Staat ankommt.“

Wie gerädert wache ich auf und denke, so verrückt kann doch keiner sein! Denkste! Genau das war die Situation Gauck. Wieso soll ich einen Kandidaten zum Bundespräsidenten wählen, der den Afghanistankrieg rechtfertigt, der Hartz IV für eine historische Leistung hält, der für sich selbst die Bezeichnung eines ‚bekennenden Antikommunisten‘ nicht ablehnt und für den individuelle Freiheit unauflösbar mit der Freiheit des Eigentums verbunden ist? Ganz einfach, sagen mir Freundinnen und Freunde aus SPD und Grünen, das ist eben Taktik! Jetzt geht es nicht um Gauck oder Wulff, jetzt geht es um die Ablösung der schwarz-gelben Bundesregierung, und da muss man schon mal sein Herz, oder besser gesagt, seine Wählerstimme, über die Hürde schmeißen. Keiner widerspricht mir, wenn ich einwende, dass es inhaltlich kaum Differenzen zwischen Gauck und Wulff gibt. Ein konservativer Reaktionär oder ein reaktionärer Konservativer – was ist das für eine Auswahl?

Aber nehmen wir das Argument, dass es um eine rot-rot-grüne Zusammenarbeit gehe, für einen Moment ernst. Kann eine solche Zusammenarbeit auf eine Verlängerung der Schröder-Fischer-Politik über die Stationen Merkel-Steinmeier und jetzt Merkel-Westerwelle gehen oder bedarf es nicht geradezu, um Rot-Rot-Grün sinnvoll und möglich zu machen, eines Bruches mit dieser Politik? Wer hat Interesse daran, eine Regierung zu stürzen, ohne einen Politikwechsel herbeizuführen? Lafontaine hat es immer wieder gesagt, auch zu Zeiten, als die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag es möglich erscheinen ließen: Deutsche Soldaten aus Afghanistan abziehen, Hartz IV aufheben, eine andere Steuergesetzgebung möglich machen, Privatisierung und Sozialabbau beenden – auf dieser Grundlage kann man viel miteinander beginnen. An der LINKEN ist der Politikwechsel in Hessen, im Saarland oder in Thüringen nicht gescheitert. Warum muss ausgerechnet die Wahl oder Nichtwahl von Gauck zum Bekennertableau für Rot-Rot-Grün werden?

Der Linken wird Mangel an strategischem Denken oder an taktischen Fähigkeiten vorgeworfen. Taktisch klug wäre es angeblich gewesen, sich den Wünschen von SPD und Grünen zu fügen. Wenn es Grünen und SPD aber ernst gewesen wäre mit einer Alternative zu Wulff, wäre der nahe liegende taktische Schritt von ihrer Seite gewesen, auf die Linke zuzugehen. Dieser so einleuchtende Gedanke ist im Trommelfeuer der Medien unter gegangen. Oder sollte untergehen? Wer sich nicht den Sinn vernebeln ließ, musste sich fragen, ob das alles ernst gemeint sein kann. Gauck wählen und sich damit von seiner Vergangenheit rein waschen? So einfach geht die Weißwäsche? Die Ost-Linke hat ihre Vergangenheit nach besten Wissen aufgearbeitet, wer das wissen will, kann es wissen. Die anderen Parteien sind mit ihrer Geschichte bei weitem nicht so zimperlich umgegangen. Sie haben sich den West-Parteien angeschlossen, damit war das Thema erledigt.

Glaubt wirklich jemand, mit der Wahl Gaucks wäre eine Rot-Rot-Grüne Option verbunden gewesen, wenn noch nicht einmal versucht wurde, einen gemeinsamen Präsidentenkandidaten zu finden? Glaubt wirklich jemand, mit dem Sturz von Angela Merkel wäre etwas anderes eingeläutet worden als höchstens eine Neuauflage der Großen Koalition? Im Übrigen hat, wie ich gerade im Freitag-Blog lese, Thomas Oppermann, SPD, die Katze aus dem Sack gelassen: man habe mit Gauck ins konservativ-bürgerliche Lager vorstoßen können, das sei eine wichtige Erfahrung für die „Erneuerung der SPD“.

Die Ergebnisse der Präsidentenwahl scheinen mir hingegen gar nicht so schlecht: Erstens, Schwarz-Gelb ist geschwächt. Zweitens, die LINKE hat sich als nicht käuflich erwiesen. Und Drittens, wenn Politik nicht mehr unterscheidbar ist, gibt Rechts die Richtung vor.

Im Übrigen: Politik geht kaputt, wenn nur noch um die Ecke gedacht wird. Ich bekenne, ich habe Luc Jochimsen gewählt, zweimal, weil sie gegen den Afghanistan-Krieg und für soziale Gerechtigkeit ist. Ich bekenne, ich habe mich im dritten Wahlgang der Stimme enthalten, weil keiner der beiden Kandidaten auch nur irgend etwas mit der Politik zu tun hat, für die ich eintrete. Ich bekenne, ich habe kein schlechtes Gewissen dabei. Und ich bekenne, darüber diskutiere und streite ich gern.

Helle Panke: Ordnung auf Deutsch Deutsche Polizisten in Afghanistan – ein gescheiterter Herrschaftsversuch?

29. Juni, 19:00 Uhr: Ordnung auf Deutsch Deutsche Polizisten in Afghanistan – ein gescheiterter Herrschaftsversuch?

Tags: Afghanistan, Polizeieinsätze, Veranstaltung

Auslandseinsätze deutscher Polizisten werden als wichtiges Mittel europäischer Außenpolitik dargestellt. In Afghanistan gehört die Ausbildung der dortigen Polizei zum Projekt eines effektiven Besatzungsmanagements: Sobald die afghanische Regierung genügend „eigene“ Machtmittel hat, können die Besatzer abziehen, so das Kalkül.
„Übrig“ bleibt doch wieder nur ein eskalierender Krieg, und entsprechend verfolgen die internationalen Polizisten einen paramilitärischen Ansatz.

Gibt es Alternativen aus Sicht einer antimilitaristischen Linken?

Martin Hantke: IMI Tübingen, „Polizei und Militär im Ausland“ – zwei Facetten der gleichen Kriegspolitik Frank Brendle: DFG-VK Berlin Brandenburg, Beispiele für Auslandseinsätze der deutschen Polizei in aller Welt Frank Tempel, MdB DIE LINKE, Praxis, Risiko und Alltag des Polizeieinsatzes in Afghanistan

Moderation und Filmbeitrag: Gerit Ziegler Gemeinsam mit dem Bildungswerk für Friedensarbeit e.V.

Ort: Helle Panke, Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin

Kundus-Opferanwälte fordern Entschädigung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens

PRESSEMITTEILUNG
Kundus-Opferanwälte fordern Entschädigung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens

Berlin, 10. Juni 2010. Die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus (Afghanistan), Karim Popal, Bernhard Docke, Dr. Reiner Geulen, Dr. Remo Klinger sowie Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), haben auf einer Pressekonferenz am 10. Juni 2010 in Berlin konkrete rechtliche Schritte angekündigt. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat beantragt, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Oberst Klein, die die Bundesanwalt-schaft am 19. April 2010 einstellte, von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden fortgeführt werden.

Am 4. September 2009 bombardierten amerikanische F-15 Kampfjets zwei von Talibankämpfern entführte Tanklastzüge, die in einem Flussbett nahe der nordafghanischen Stadt Kundus feststeckten. Der Einsatzbefehl kam vom deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein und wurde den Piloten von Hauptfeldwebel Markus Wilhelm übermittelt. Bei dem Angriff kamen über 100 Menschen ums Leben. Die meisten waren Zivilisten, darunter auch Jugendliche und Kinder.

Die Anwälte der Opfer und Hinterbliebenen teilen die Auffassung des Bundesministers der Verteidigung, dass das Bombardement vom 04. September 2009 „unangemessen“ war. Inzwischen ist bekannt – und auch im Wesentlichen unstrittig –, dass die Vertreter der Bundeswehr mit ihrem Einsatz bei Kundus zwingende Einsatzregeln und völkerrechtliche Grundsätze verletzt haben. Die Rechtsanwälte Geulen und Klinger haben daher mit Schreiben vom 20. Mai 2010 gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung substantiiert dargelegt, dass die Opfer und Hinterbliebenen gegen die Bundesrepublik Schadensersatzansprüche, insbesondere aus dem Staatshaftungsrechts geltend machen können, da sich der Einsatz – jedenfalls rückblickend – als „unangemessen“ (und daher rechtswidrig) erweist. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte zunächst im April 2010 die Verhandlungen mit den bisherigen Rechtsvertretern der Opfer und Hinterbliebenen abgebrochen. Aufgrund der dezidierten Darlegungen im Schreiben der jetzt (neben den Rechtsanwälten Popal und Docke) vertretenden Rechtsanwälte Geulen und Klinger vom 20. Mai 2010 hat das Ministerium jedoch in einem gestern eingegangenen Schreiben einen neuen Gesprächstermin vorgeschlagen, den die Anwälte angenommen haben; der Termin wird noch im Juni 2010 stattfinden. Die Rechtsanwälte Geulen und Klinger erklärten, das bisherige Verhalten des Bundesministeriums der Verteidigung sei nicht akzeptabel:

a) „Es ist zunächst scharf zurückzuweisen, dass das Bundesministerium der Verteidigung die Verhandlungen mit den bisherigen Rechtsanwälten der Opfer und Hinterbliebenen abgebrochen hat. In ihrem Schreiben vom 20. Mai 2010 haben die Rechtsanwälte Geu-len und Klinger im einzelnen dargelegt, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung (bzw. ein Bundesministerium) die zwingende Verpflichtung hat, die Vertretung Betroffener durch bevollmächtigte deutsche Rechtsanwälte zu respektieren. In besonderem Maße gilt dies für ausländische Mandanten, die im deutschen Recht nicht sachkundig sind. Hieraus folgt, dass es rechtlich ausgeschlossen ist, dass das Bundesministerium der Verteidigung versucht, unter Umgehung der bevollmächtigten Rechtsanwälte mit den Opfern und Hinterbliebenen zu verhandeln.

b) Wir erklären hierzu, dass unsere Mandanten es nachdrücklich abgelehnt haben und weiter ablehnen werden, mit dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar über Entschädigungsfragen zu verhandeln, dass solche Verhandlungen auch bisher nicht stattgefunden haben und dass insbesondere keinerlei Zahlungen oder Entschädigungen an die Opfer und Hinterbliebenen geleistet worden sind.

c) Wir machen gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung bei getöteten Personen die Forderungen geltend, die das Ministerium in der Vergangenheit auch in anderen vergleichbaren Fällen (wie an Straßensperren getöteten Personen) gezahlt hat. Dies sind 33.000 USD (etwa 28.000,00 EUR); dieser Betrag ist bewusst maßvoll gewählt und liegt an der unteren Grenze dessen, was nach deutschem Recht in einer Schadensersatzklage zu fordern ist.“

Rechtsanwalt Dr. Klinger erklärte weiter:
„Sollten die jetzt wieder beginnenden Gespräche nicht zu einem erfolgreichen Abschluss füh-ren, werden wir für die Opfer und Hinterbliebenen umgehend Schadensersatzklagen gegen das Bundesministerium der Verteidigung erheben und die Zahlung der Schadensersatzforde-rungen gerichtlich durchsetzen. Wir sind uns eines Klageerfolgs sicher. Denn anders als im Strafrecht kommt es im Zivilrecht nicht darauf an, ob Oberst Klein schon in der Nacht des Bombardements erkennen konnte, dass der Angriff Unschuldige töten wird. Ausreichend ist, dass sich das Bombardement jedenfalls nachträglich als „unangemessen“ darstellte. Dies hat der Verteidigungsminister selbst bestätigt. Nach den Grundsätzen des deutschen Staatshaf-tungsrechts geben wir dem Bundesministerium der Verteidigung in einem Schadensersatzver-fahren keine Chancen.“

Rechtsanwalt Dr. Geulen sagte:
„Wir erwarten, dass bei den in Kürze zu führenden Verhandlungen die Schadensersatzforde-rungen anerkannt werden und die Verhandlungen und abschließenden Zahlungen umgehend abgeschlossen sind.“
In dem Strafverfahren gegen Oberst Klein hat Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck am 9. Juni 2010 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Fortführung der Ermittlungen beantragt. Diese ist zuständig für Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, die Oberst Klein durch den Luftangriff bei Kundus begangen haben könnte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe war nur für Taten nach dem Völkerstrafrecht, namentlich Kriegsverbrechen, zuständig. Da gegen die Einstellung dieser Ermittlungen derzeit nicht vorgegangen wird, ist nunmehr ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig.

Die Rechtsanwälte der Geschädigten werfen der Bundesanwaltschaft die eklatante Missachtung grundlegender Opferrechte vor: Bis heute haben die Anwälte trotz eines rechtlichen An-spruchs keinen förmlichen Einstellungsbescheid erhalten, obwohl sie schon vor Monaten die rechtliche Vertretung von Opfern und Hinterbliebenen angezeigt hatten. Das erschwert ein rechtliches Vorgehen erheblich, denn die Gründe der Einstellung werden lediglich in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 19. April 2010 wiedergegeben. Diese ist in ihren Ausführungen jedoch derart knapp gehalten, dass zum Teil nicht einmal erkennbar ist, von welcher Faktenlage die Bundesanwaltschaft ausgegangen ist. Mit wechselnden und noch dazu wenig überzeugenden Begründungen hat die Bundesanwaltschaft den Rechtsanwälten bislang auch jede Einsicht in die Verfahrensakten verweigert.

Die Rechtsanwälte werfen der Bundesanwaltschaft außerdem eine völlig unzureichende Ermittlungsarbeit vor. So hat die Bundesanwaltschaft noch keinen einzigen Geschädigten des Luftangriffs als Zeugen vernommen und in ihrer Presseerklärung vom 19. April 2010 selbst ausgeführt, dass „zur genauen Anzahl der Opfer des Luftangriffs … die hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten keine hinreichend sichere Aufklärung bringen konnten“. Eine Liste der afghanischen Regierung, die belegen soll, dass jedenfalls die meisten Opfer bewaffnete Kämpfer und damit legitime Ziele des Angriffs waren, erweist sich in wesentli-chen Punkten als falsch. Mit einer derart ungenauen Aufklärung des Sachverhalts verletzt die Staatsanwaltschaft die rechtliche Pflicht, strafrechtlich relevanten Tatsachen erschöpfend zu ermitteln.

Das European Center for Constitutional and Human Rights e.V. hat nun ein Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm veröffent-licht (abrufbar unter http://www.ecchr.eu/FALL_KUNDUS.html). Angesichts der wenigen öffentlichen Informationen zum Luftangriff kann es sich dabei nur um eine vorläufige Einschätzung handeln.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck sagte:
„Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden muss die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall Klein sorgfältig und umfassend führen. Dabei werden die Untersuchungen der Anzahl und der Iden-tität der Opfer ergeben, dass viele Zivilisten getötet wurden. Bereits unsere Analyse der öffentlich zugänglichen Fakten ergibt genügend Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von Oberst Klein wegen Mordes, zumindest aber wegen Fahrlässiger Tötung.“

Köhlers Rücktritt vertieft Krise der Bundesregierung

Gregor Gysi

Gregor Gysi

31.05.2010 – Pressemitteilung – Gregor Gysi, Gesine Lötzsch

„Der Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler verdient Respekt, zumal er als erster Repräsentant die wahren Gründe für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan genannt hat“, so Gregor Gysi. Gesine Lötzsch fügt hinzu: „Sein Rücktritt sollte Anlass für die Bundeskanzlerin sein, die deutsche Außenpolitik grundlegend zu überdenken und die Bundeswehr aus allen Kriegseinsätzen, insbesondere aber aus Afghanistan zurückzuziehen.“

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Bundesregierung rechnet Kriegskosten schön

Die Linke. im Bundestag

Die Linke. im Bundestag

Paul Schäfer

Paul Schäfer

„Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit über die Kosten des Afghanistan-Krieges systematisch getäuscht“, kommentiert Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, nach der die deutsche Beteiligung am Afghanistankrieg mindestens das Dreifache der offiziell ausgewiesenen Kosten verursacht.

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