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Posts mit dem Tag ‘Daseinsvorsorge’

Hamburg – Volksentscheid gegen Privatisierungen gestartet

In Hamburg hat die Gewerkschaft ver.di ein Volksbegehren unter dem Motto “Die Stadt gehört uns – Keine Privatsierung gegen den Bürgerwillen” gestartet. Ziel ist es durch eine Verfassungsänderung künftig vor allen geplanten Privatisierungen von Einrichtungen der Daseinsvorsorge zwingend einen Volksentscheid zu setzen. Eine sehr unterstützenswerte Kampagne. Vom Charakter her hat die Kampagne Ähnlichkeiten mit dem Leipziger Bürgerentscheid von 2008.

Aus dem Text:

Wir fordern folgende Änderung von Art. 50 der Hamburger Verfassung:

„In Art. 50 der Hamburger Verfassung wird folgender Absatz eingefügt: ‚(4b) Ein Verkauf von öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg , die dem Gemeinwohl, der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg dienen, setzt einen Volksentscheid voraus. Dasselbe gilt für den Verkauf von Anteilen. Der Senat führt den Volksentscheid innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsbeschluss durch.”

Begründung:


Öffentliche Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, die dem Gemeinwohl, der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur der FHH dienen, sind insbesondere SAGA GWG, Hamburg Wasser, Hamburger Stadtentwässerung (HSE), Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW), Bäderland Hamburg GmbH, Stadtreinigung Hamburg (SRH), Hamburger Hochbahn AG (HHA), Hamburger Hafen- und Logistik AG (HHLA), Hamburg Port Authority (HPA), Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten, fördern & wohnen, Deutsches Schauspielhaus Hamburg (DSH), Thalia Theater GmbH, Hamburgische Staatsoper GmbH, Hamburger Friedhöfe, Flughafen Hamburg GmbH (FHG), Hamburg Messe & Congress GmbH (HMC), Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Sprinkenhof AG
Diese öffentlichen Unternehmen gehören ganz oder teilweise der Freien und Hansestadt Hamburg. Senat und Bürgerschaft nutzen ihr Eigentum an öffentlichen Unternehmen im Interesse des Gemeinwohls: der Bereitstellung von Infrastruktur für Bürger und Wirtschaft, der öffentlichen Daseinsvorsorge und von Dienstleistungen für Bildung, Gesundheit und Kultur. Entscheidend für den öffentlichen Charakter dieser Unternehmen ist, dass sie dem Gemeinwohl der Stadt dienen und nicht privaten Gewinninteressen. Dazu gehört auch ganz wesentlich, dass ihre Leis-tungen für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sind. Öffentliche Unternehmen sind daher in einer modernen Demokratie ein wesentliches Instrument zur politischen Ge-staltung des Gemeinwesens – unseres Gemeinwesens Hamburg. Die Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen ist daher ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff in die politischen Handlungsmöglichkeiten, dessen Auswirkungen weit über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus reichen. Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs als tatsächliche Eigentümer ihrer Unternehmen sollen mit dieser Volksinitiative die Möglichkeit erhalten, über derart grundlegende Entscheidungen selbst abzustimmen.”

Hier die Unterschriftenliste mit mehr Hintergründen. Mehr Informationen zur Kampagne auf den Seiten von ver.di Hamburg.

Rekommunalisierung der Stuttgarter Wasserversorgung erfolgreich

Das Stuttgarter Wasser ist seit dem 17. Juni 2010 wieder in öffentlicher Hand. Der Gemeinderat hat am 17. Juni mit breiter Mehrheit der Forderung des Bürgerbegehrens “100-Wasser” zugestimmt: 100% kommunale Wasserversorgung unter städtischer Betriebsführung. Hier die Presseerklärung des Stuttgarter Wasserforums. Mehr Hintergründe und Informationen: www.hundert-wasser.org sowie unter http://www.s-wasserforum.de/.

Hochschulen sind mehr wert – Wer heute kürzt zahlt morgen drauf!

Wie bereits an dieser Stelle vor einigen Wochen geschrieben, findet in dieser Woche, am Mittwoch, 16.06.2010 eine landesweite Großdemonstration in Dresden statt. Ein breites Bündnis ruft dazu auf sich gegen den sinnlosen Kürzungskurs der Landesregierung zu wehren. Bereits am Wochenende demonstrierten 45.000 Menschen gegen die Kürzungspolitik der Bundesregierung. Aus Leipzig wird von der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) ein Sonderzug gestellt – die Mitfahrt ist kostenfrei. Der Zug fährt um 11:30 Uhr am Gleis 18 am Leipziger Hauptbahnhof ab und wird gegen Abend zurück fahren. Außerdem fahren Busse der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach Dresden. Die Landesregierung hat zum heutigen Sonntag mit einer dreitägigen Haushaltsklausur begonnen. Dabei soll konkret festgelegt werden, wo in den kommenden beiden Jahren besonders gekürzt werden soll. Angekündigt wurde bereits im März eine Kürzung des Haushalts von 1,7 Milliarden Euro, bei der besonders die Bereiche Bildung, Soziales und Kultur betroffen sein sollen.

Auch der Hochschulrat der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) hat in der vergangenen Woche einen offenen Brief an die Landesregierung geschrieben welcher den gleichen Tenor anschlägt:

Offener Brief des Hochschulrates der HTWK Leipzig an die Sächsische Staatsregierung und den Sächsischen Landtag

Hochschulrat fordert Prioritätensetzung zu Gunsten von Wissenschaft und Forschung – Hochschulen sind mehr wert

Herr Ministerpräsiden, sehr geehrter Herr Tillich,
Frau Staatsministerin, sehr geehrte Frau Professorin von Schorlemmer,
Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Unland,
sehr geehrte Mitglieder des Sächsischen Landtages,

der Hochschulrat hat sich in seinen letzten Sitzungen mit Fragen der Hochschulentwicklung in Sachsen beschäftigt und sieht es als dringend notwendig an, die Politik zum Handeln zu bewegen. Angesichts der im März angekündigten weiteren massiven Einsparungen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sieht sich der Hochschulrat gezwungen, vor weiteren Einschnitten an den Hochschulen zu warnen. Von weiteren Kürzungsmaßnahmen werden sich die Hochschulen nicht wieder erholen.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierenden an der HTWK Leipzig stetig gestiegen. Dies ist ein gewollter und sicherlich auch erfreulicher Trend. Allerdings hat dies auch zu erheblichen Problemen geführt. Der prognostizierte starke Rückgang bei der Studienplatznachfrage, wie er bereits im Bericht der  Hochschulentwicklungskommission vom März 2001 vorhergesagt wurde und auf dessen Basis bereits Stellenstreichungen in erheblicher Größenordnung vorgenommen wurden, hat sich nicht bestätigt.

Studierten an der HTWK Leipzig im Jahre 2004 insgesamt 5.600 Studierende, so sind es im Jahre 2010 ca. 6.800. Im gleichen Zeitraum mussten fünf Professorenstellen abgebaut werden. Seit Jahren wird an der HTWK Leipzig eine permanente Überlast in der Lehre praktiziert. An allen Studiengängen der HTWK Leipzig liegt die  Studienauslastung über 100 Prozent, teilweise bei über 130 Prozent. Durch die Stellenstreichungen und die Forderungen des Hochschulpaktes hat sich diese Situation zu Ungunsten der Qualität der Lehre weiter verschlechtert. In einer großen Zahl von Fächern wirkt sich die Überfüllung in einer nicht tolerierbaren Situation bei der Betreuung der Studierenden aus.

Diese Entwicklungen betreffen nicht nur die HTWK Leipzig, sondern treffen auf alle sächsischen Hochschulen zu. Ein gegenteiliger Trend in der Studierendenentwicklung ist – auch durch entsprechende Programme – für die kommenden Jahre nicht zu erwarten. Deshalb ist eine entsprechende Prioritätensetzung in der Landespolitik, die zu verlässlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen führt, dringend erforderlich.
Im Umfeld von Wissenschaft, Bildung und Forschung werden sich immer wieder Unternehmen ansiedeln, werden feste Beziehungen zwischen Hochschule, Wirtschaft und Region geknüpft. Das bedeutet Sicherung von Innovationsfähigkeit, Schaffung einer stabilen Basis für die weitere Entwicklung und neue Arbeitsplätze im Land. Sachsens Hochschulen sind bereits seit Jahren deutlich unterfinanziert und benötigen dringend mehr Mittel und Personalstellen, um die anstehenden Aufgaben  meistern zu können.

Der Hochschulrat warnt gleichzeitig vor voreiligen Diskussionen über weitere Zusammenlegungen von Einrichtungen, welche allein aus Einsparungsüberlegungen resultieren. Korrekturen bedürfen der vorherigen Analyse der Stärken und Schwächen von Hochschulangeboten. Hierzu wurden bereits in den letzten Jahren – im Rahmen der Debatte um die sächsische Hochschulentwicklung – Kooperationsmöglichkeiten zwischen verwandten Fachgebieten umgesetzt bzw. Fachbereiche zusammengeschlossen. Weitere Beschneidungen führen unweigerlich zu noch größeren Mängeln in der Qualität und Effizienz der Lehre und lösen das eigentliche Problem der Unterfinanzierung und der zu geringen Personalausstattung nicht.

Der Hochschulrat der HTWK Leipzig betont ausdrücklich, dass eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Studierendenzahlen nur durch eine langfristig orientierte Personalfinanzierung gewährleistet werden kann. Derzeit ist der ordnungsgemäße Studienbetrieb nach dem 31. Dezember 2010 nicht gewährleistet, da die im Rahmen des Hochschulpaktes geschaffenen Arbeitsverträge Ende August bzw. Ende Dezember auslaufen. Dieser Wegfall würde sich zwangsläufig direkt negativ auf die Qualität der Lehre auswirken und ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten. Der Hochschulrat fordert die Staatsregierung daher mit Nachdruck auf, auf eine Erhöhung der Zahl der
Personalstellen hinzuwirken und die Mittel, die zur Aufrechterhaltung des Studienbetriebs dringend notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.

Die sächsischen Hochschulen haben sich nie ihrer Verantwortung entzogen, ihren Beitrag zur Lösung haushaltswirtschaftlicher Probleme zu leisten. Sie haben aber keinerlei Verständnis für den aktuell eingeschlagenen Kurs. Schulden lassen sich langfristig nicht durch Kürzungen tilgen, sondern nur durch Investitionen in die Zukunft. Wer heute an der Bildung spart, wird morgen dafür bezahlen. Der Preis aber wird dann deutlich höher sein als es die kurzfristigen Einsparungen vermuten lassen. Eine Debatte über die Hochschulentwicklung in Sachsen muss öffentlich und transparent  geführt werden  – die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf. Die Landesregierung ist nicht nur dafür verantwortlich was sie tut, sondern auch dafür, was sie unterlässt. Eine neue Hochschulvereinbarung, welche den Hochschulen die benötigte Planungssicherheit gibt, ist jetzt dringend notwendig, damit die Hochschulen ihre anstehenden Aufgaben auch erfüllen können.

Der Hochschulrat der HTWK Leipzig appelliert an die Abgeordneten des Landtages, die Haushaltsausgaben als eine Investition in die Zukunft des Landes zu betrachten. Ohne eine Ausgabenerhöhung wird nach Einschätzung des Hochschulrates die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen in den kommenden Jahren in Frage gestellt und damit auch die ökonomische Leistungsfähigkeit des Landes Sachsen gefährdet. Wir sehen die Politik in der Verantwortung und appellieren mit aller Entschiedenheit an die Landesregierung, die Mittel für die Hochschulen aufzustocken, um finanziell und personell Planungssicherheit und eine qualitativ hochwertige
Hochschullandschaft in Sachsen zu garantieren.

im Auftrag d. Hochschulrates der HTWK
Wolfgang Topf, Prof. Dr. Johannes Ditges, Mike Nagler

Bereits Ende April forderten Hochschulrektoren in einem offenen Brief an die Landesregierung die Herstellung der notwendigen Planungssicherheit in Vorbereitung des Studienjahres 2010/2011.

Ergänzung vom 14.06.2010: Auch die Lehramtsanwärter/innen in Sachsen befinden sich in einer schlechten Situation. Da die Referendare aber nicht demonstrieren dürfen, können sie in Dresden nicht dabei sein, drücken ihr Befinden aber in Form eines offenen Briefes an die Staatsregierung aus:

„Junge, qualifizierte Mittelschullehrer melden sich arbeitslos – trotz Lehrermangels“
- offener Brief – 14.06.2010
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wöller, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Unland,
am 11. Mai forderte Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich die Schaffung eines Einstellungskorridors für junge LehrerInnen. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Steffen Flath verdeutlichte die dringende Notwendigkeit einer Einstellungsperspektive für den Lehrernachwuchs. Die gegenwärtige Situation enttäuscht uns jedoch: Wir Absolventen des Kurses 16 (Lehramtsanwärter für Mittelschule) sehen uns seit dem 01.06. mit der viel zu späten Aussage konfrontiert, dass es derzeit keine Neueinstellungen im Freistaat Sachsen geben wird.
Bisher gab es für uns keine Hinweise auf einen Einstellungsstopp. Im Gegenteil, wir wurden dazu angehalten, unsere Bewerbung auf den Freistaat Sachsen zu konzentrieren.
Der Freistaat Sachsen investiert über einen langen Zeitraum hohe Summen an Steuergeldern in eine hervorragende wissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung kompetenter, motivierter Lehrkräfte. Diese Investition ist nicht rentabel, wenn die ausgebildeten LehrerInnen durch die Einstellungspolitik des Freistaates gezwungen sind, ihre Kompetenzen anderen Bundesländern zur Verfügung zu stellen, statt an sächsischen Schulen zu unterrichten. Sachsen verliert damit nicht nur qualifizierte LehrerInnen – oftmals verlassen auch Ehepartner und gemeinsame Kinder den Freistaat, um sich andernorts eine Zukunft aufzubauen. Angesichts der sich verstärkenden Demografieprobleme des Freistaates ist dies kaum zu rechtfertigen.
Dabei ist ein Lehrermangel in Sachsen vorprogrammiert. Ab 2014 werden mehrere tausend Fachkräfte benötigt, um den Unterricht an sächsischen Schulen zu gewährleisten. Der Generationswechsel ist jedoch nicht umsetzbar, wenn uns jungen LehrerInnen sowie den folgenden Absolventenjahrgängen keine berufliche Zukunft in Sachsen ermöglicht wird. Ein Generationsvertrag ist demnach anzustreben! Bereits jetzt gehen die aktuellen Einsparungen auch auf Kosten der Schüler. Sich häufende
Unterrichtsausfälle, sinkende Unterrichtsqualität, geringe Personalkonstanz, fachfremd unterrichtende Lehrer, größere Klassen, Schulschließungen und Kürzungen im Ganztagsbereich sind die für Schüler wie Eltern spürbaren Folgen. Wie können Kinder in Sachsen die ihnen zustehende, qualitativ hochwertige Bildung genießen, wenn motivierte und engagierte Fachkräfte abgeordnet oder gar nicht erst eingestellt werden?
Schulleiter und Kollegen stehen hinter uns und sind bestürzt über die Entwicklung im Freistaat Sachsen. Wir fordern die zügige Umsetzung des notwendigen Einstellungskorridors. Gleichzeitig sind wir zu Zugeständnissen bereit, damit wir in Sachsen unterrichten können.

Die Demonstration in Dresden ist Teil eines globalen Aktionstages für freie Bildung. Hierzu die Pressemeldung des International Students Movement “Global Wave of action for education”:

“Globale Aktionswelle für Bildung”

Ein internationales Netzwerk von BildungsaktivistInnen kündigt für den Herbst 2010 gemeinsame Proteste an. Aktive aus aller Welt veranstalten am 16.Juni im Zuge des „Day of United Symbolic Actions“ Aktivitäten gegen die zunehmende Privatisierung öffentlicher Bildung.

Im Oktober und November 2009 gab es bereits massenhaften Protest gegen die zunehmende Privatisierung öffentlicher Bildung, den “Bologna-Prozess” und die damit verbundenen Probleme, sowie für freie und emanzipatorische Bildung mit uneingeschränktem Zugang für alle!

Die letzten Monate wurden genutzt, um das weltweite Netzwerk zwischen den BildungsaktivistInnen zu stärken und deutlich zu machen, dass alle Gruppen erfolgreicher ihrem Bestreben sein werden, wenn sie sich auf globaler Ebene vereinen. Schließlich sind die Probleme in großem Ausmaß identisch.

Das „International Student Movement“ ist eine unabhängige Plattform, die sich zahlreicher Internetwerkzeuge bedient, um einen umfassenden Informationsfluss und die allgemeine Kommunikation zwischen AktivistInnen in Australien, Nepal, den USA, Puerto Rico, Großbritannien und anderswo auf der Welt zu ermöglichen.

Hunderte Menschen aus vielen verschiedenen Regionen der Welt, die sich mit dem Zustand von Bildung auseinandersetzen, fanden sich an der Ruhr-Universität in Bochum für den “European Education Congress” Ende März 2010 zusammen, um Visionen auszutauschen und Beziehungen über staatliche Grenzen hinweg zu knüpfen. Der Kongress zeigte wieder einmal deutlich, dass die zunehmenden Kosten für den individuellen Zugang zu Bildung, Einschnitte in den Haushalten und eine Zunahme des Einflusses von Wirtschaftsinteressen (durch extra aufgestellte Gremien – wie z.B. den Hochschulrat) und eine kontinuierliche Entdemokratisierung von Bildungseinrichtungen – um nur einige zu nennen – bei weitem keine Probleme sind die sich auf die lokale oder nationale Ebene reduzieren lassen – sondern tatsächlich Menschen überall betreffen. Wie Mutiara Ika, eine studentische Aktivistin in Indonesien, es ausdrückt: „Der Einsatz für freie Bildung kennt einfach keine Grenzen!“. Sie setzt fort: „Freie und emanzipatorische Bildung für alle ist eine grundsätzliche Voraussetzung für jede Gesellschaft, welche sich als demokratisch versteht.”.

Deshalb beschlossen bildungsaktivistische Gruppen, bei ihren zukünftigen Protesten vermehrt gemeinsam zu handeln. Als ersten Schritt beschlossen sie, den 16. Juni als “Day of United Symbolic Actions” zu deklarieren.
An diesem Tag werden Gruppen weltweit an zahlreichen Orten öffentlich die im Herbst diesen Jahres anstehenden „Global Wave of Action for Education“ ankündigen. Diese wird bereits in mehreren Ländern vorbereitet und koordiniert. Den Startschuss für diese wird voraussichtlich ein großer Aktionstag in den U.S.A. am 7. Oktober darstellen. Anschließend wird es mit Besetzungen in Italien und darüber hinaus zu einer größeren Dynamik in Europa kommen. Zu bestimmten Zeitpunkten werden sich auch Gruppierungen aus Afrika, Asien und anderswo einbringen.

Hier ist eine Übersicht einiger Aktionen, die morgen als Teil des „Day of United Symbolic Action“ stattfinden werden:

  • Deutschland: In Dresden wird eine landesweite Demonstration stattfinden. Zu dieser ruft ein breites Bündnis auf, allen voran die Konferenz der Studierendenschaft Sachsen.
    In Marburg (Hessen) werden AktivistInnen ein Banner am Universitätsgebäude anbringen und zur Teilnahme am “Global Wave of Action for Education” diesen Herbst aufrufen.
    In Wilhelmshaven (Niedersachsen) inszenieren AktivistInnen eine Kunstdarstellung, um die Nachricht der bevorstehenden “global wave” in die Öffentlichkeit zu tragen.
  • Indonesien: Eine landesweite Organisation namens PEMPEBASAN mobilisiert für Massenaktionen in zahlreichen Regionen, darunter Jakarta, Yogyakarta, Ost-Kalimantan, Palu-Centre Sulawesi, Süd-Sulawesi, Madura-Ost-Java und Temate-Nord-Maluku. Der Protest richtet sich dort zusätzlich gegen die steigenden Preise für Elektrizität und Nahrung, sowie für freie öffentliche Bildung.
  • Kosovo: AktivistInnen der NGO N’Solidaritet veranstalten eine symbolische Aktion vor der Philosophischen Fakutät der Universität von Prishtina.
  • Nepal: Die weltweite Nepalesische Studierendenorganisation (WNSO) wird ein Programm für freie und emanzipatorische Bildung in der Hauptstadt Kathmandu durchführen.
    Daran teilnehmen werden studentische Vertretungen sowie des Bundes der LehrerInnen.
  • Philippinen: Das “League of Filipino Students” (LFS) hält eine Protestaktion vor dem Haus des Präsidenten in der Hauptstadt Manila ab. Sie protestieren gegen die acht größten Belastungen der Jugend: 1. Erhöhung der Studiengebühren, des Schulgeldes und anderer Gebühren, 2. Ein zu geringer öffentlicher Haushalt für Bildung, 3. Kürzungen von Klassenräumen und inadequate Ausstattung, 4. Starke Zunahme von Abbrüchen auf allen Ebenen in Folge der finanziellen Belastung, 5. Die zunehmende Demontierung von Forschungs-, Entwicklungs-, und Eigentumsrechten, 6. Exportorientierte Lehrplan- und Arbeitspolitik, 7. Schließung von Studierendenvertretungen und Studierendenpublikationen, 8. Nicht durchsetzungsfähige Regierungsbehörden.
  • Russland: Eine Gruppe autonomer ArbeiterInnen mobilisiert LehrerInnen, ArbeiterInnen und Angestellte in Bildungseinrichtungen, Eltern und Studierende für einen spontanen Flashmob in St. Petersburg.
    Eine weitere Gruppe, welche sich “Civil Initiative for Social Human Rights” nennt wird ihre vierte Mahnwache und Straßentheater durchführen in Samara. Ihre Aktionen richten sich auch gegen ein neulich verabschiedetes Gesetz, welches den Weg für die Kommerzialisierung öffentlich finanzierter Einrichtungen ebnet.
  • Sierra Leone: Wie in vielen anderen Ländern des Kontinents finden in
    Sierra Leone Aktionen und Ereignisse als Teil des “African Child’s Day” statt, die von einem breiten Bündnis getragen werden. Das „National Youth Coalition Student Assembly” organisiert Versammlungen, die beide Aktionsrahmen miteinander verbinden.
  • Schweiz: Eine Gruppe namens “Unsere Uni”, hervorgegangen aus den Protesten im vergangenem Herbst, führt in Bern als Teil des Aktionstages ein Straßentheater auf.

Transpimalen: Reichtum umverteilen! Schwarz-Gelbe Nullen wegkürzen!

Transpimalen: Reichtum umverteilen! Schwarz-Gelbe Nullen wegkürzen!

Wie raus aus der kommunalen Finanzkrise? Wege und Irrwege – Kein Ausverkauf öffentlichen Eigentums!

Am 3. Juni 2010 hatten wir als Antiprivatisierungsinitiative Leipzig (APRIL-Netzwerk) zu einer Veranstaltung über die Zukunft der Gemeindefinanzen und der öffentlichen Daseinsvorsorge eingeladen. Zur Veranstaltung mit dem Titel “Wie raus aus der kommunalen Finanzkrise? – Wege und Irrwege – Kein Ausverkauf öffentlichen Eigentums!” hatten wir den neuen Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig Torsten Bonew (CDU) und den finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE Axel Troost eingeladen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bernhard Krabiell.

Worum ging es uns dabei: Die Folgen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise treffen mit voller Wucht unsere Städte und Gemeinden. Mit der Androhung der Zwangsverwaltung durch das Land sollen sie zu “Spar”-Haushalten gezwungen werden, deren Folgen die Masse der Bevölkerung zu tragen haben wird und die die Gestaltungsspielräume der Kommunen immer weiter einengen. Das kann nicht die Lösung sein!

Die Fragen die wir vor der Veranstaltung aufgeworfen haben waren vor allem:

Welche politischen Maßnahmen braucht die Stadt, um dauerhaft ihre Aufgaben zu erfüllen?
o Was kann noch aus eigener Kraft bewältigt werden?
o Wie soll eine nachhaltige Einnahmensicherung aussehen?
o Welche politischen Rechte brauchen die Kommunen, damit kommunale Selbstverwaltung nicht zur Farce wird?

Welche kurz- und langfristigen Wirkungen hätten Verkäufe öffentlichen Eigentums?
o Was wären die realen Einmaleffekte von Verkäufen?
o Sind Einnahmeausfälle für die Folgejahre abzusehen?
o Welche Folgen hätte dies für Aufgaben wie den Öffentlichen Personennahverkehr oder für andere Leistungen?

Welche Verantwortung haben Bund und Land für die Absicherung kommunaler Aufgaben?
o Wie kann verhindert werden, dass die “Schuldenbremse” auf die Kommunen abgewälzt wird?
o Wie kann eine ausreichende, verlässliche Basis kommunaler Einnahmen aussehen? Wie können von Bund und Land zugewiesene Aufgaben – und deren Kosten – begrenzt werden?
o Wie können Mitentscheidungsrechte verankert werden?

Tilman Loos hat freundlicherweise einen Mitschnitt der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Dieser kann hier angehört bzw. heruntergeladen werden:

Mitschnitt der Veranstaltung des APRIL-Netzwerks vom 03.06.2010 “Wie raus aus der kommunalen Finanzkrise?” (125 Minuten).

Prof. Dr. Hans Gert Gräbe hat zu der Veranstaltung einen kleinen Bericht geschrieben, den ich hier mit anführen möchte:

Bericht von der Veranstaltung des APRIL-Netzwerks “Wie raus aus der kommunalen Finanzkrise?” am 03.06.2010 im Zeitgeschichtlichen Forum.

Einführend wies Wolfgang Franke vom APRIL-Netzwerk auf den Kontext der Veranstaltung hin, mit der die Organisatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf der SWL-Anteile im Januar 2008 mit Blick auf das Auslaufen der Bindungswirkung Anfang 2011 die Debatte um die Bedeutung kommunalen Eigentums zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit fortsetzen wollen. Er umriss noch einmal die Fragen zur kommunalen Situation, die an diesem Abend diskutiert werden sollten: Ein zunehmendes und sich in den letzten Jahren bundesweit weiter verschärfendes Ungleichgewicht zwischen Aufgaben, Handlungserfordernissen und finanziellen Spielräumen engt die Handlungsfähigkeit der Städte und Kommunen weiter ein. Die staatlicherseits geförderten Versuche, Private in diese Breschen springen zu lassen, haben sich in den letzten Jahren zunehmend als problematisch erwiesen, so dass viele Kommunen über die Rekommunalisierung öffentlicher Aufgaben nachdenken oder diesen Weg bereits beschreiten. Es zeigt sich, dass kommunale Handlungsspielräume bei derartigen Aufgaben unabdingbar sind, um flexibel auf sich änderne Anforderungen reagieren zu können.

Im folgenden, insgesamt sehr konstruktiven Gespräch gingen die beiden Podiumsgäste das Thema entsprechend ihrer Position im politischen Alltag aus zwei verschiedenen Perspektiven an – Torsten Bonew aus der Innenperspektive kommunaler Handlungsspielräume und Axel Troost aus der Außenperspektive. Letztere Perspektive beinhaltet die seit vielen Jahre erhobene Forderung nach ausreichender Finanzierung der Städte und Gemeinden. Diese Thematik spielte im APRIL-Netzwerk immer wieder eine Rolle, nicht zuletzt auf der Basis von Klaus Jungfers Buch [1], das Ende 2007 im Vorfeld des Bürgerentscheids an die Stadträte als Weihnachtsgeschenk übergeben wurde. Nach zwei Jahren leichter Entspannung haben sich mit den aktuellen Haushaltskürzungen auf Landes- und Bundesebene die strukturellen Defizite und Einschränkungen der kommunalen Handlungsspielräume in den letzten drei Jahren noch einmal deutlich verschärft. Troost wies darauf hin, dass allein gegenüber den unter Helmut Kohl gültigen Steuergesetzen heute 330 Mrd. Euro Mindereinnahmen zu verzeichnen sind, so dass der einseitige Fokus auf Ausgabenreduzierungen, die von Landes- und Bundesebene auch an die Kommunen herangetragen werden, Teil einer gigantischen Vermögensumverteilung sind. Troost verwies darauf, dass dies nicht nur Wirkung zeigt bei Privatpersonen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, sondern in noch größerem Ausmaß gerade auch bei kleineren Kommunen, wie der aktuelle Hilferuf aus der gemeinde Trebsen zeigt. Troost sieht im Ringen um eine angemessen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden einen Schwerpunkt der politischen Arbeit seiner Partei in den nächsten Jahren, wozu mit der Fachtagung [2] im letzten Jahr schon ein wichtiger Beitrag zur Bestandsaufnahme geleistet wurde.

Mit besonderer Spannung wurden die Ausführungen von Torsten Bonew aufgenommen, seit fünf Wochen im Amt als Nachfolger von Bettina Kudla, die mit der letzten Wahl in den Bundestag wechselte, der hier erstmals – mit Verweis auf die Vertraulichkeit der laufenden Gespräche im Ältestenrat des Stadtrats allerdings mit “angezogener Handbremse” – seine Vorstellungen zur Haushaltssanierung einer kritisch interessierten Öffentlichkeit vorstellte. Die Rahmengrößen der finanziellen Situation Leipzigs sind weitgehend bekannt, wenn auch die Meinungen über die Dramatik der Situation auseinandergehen. Das spielte allerdings an diesem Abend keine Rolle, denn es ist klar, dass Leipzig mit Blick auf die Situation und die politischen Rahmenbedingungen weiter einen Sparkurs fahren muss. Bonew ging hier mit der Frage, ob sich Leipzig einen so großen Kulturhaushalt leisten könne, auch gleich einen sensiblen Punkt an, wobei er von Anfang an klarstellte, dass es ihm primär um die Straffung und Zusammenführung der verschiedenen Verwaltungsstrukturen und deren Vernetzung mit anderen Aufgabenfelder wie dem Stadtmarketing ging. Auf Nachfragen, dass man Kultur und Kita-Plätze nicht gegeneinander verrechnen könne, betonte Bonew noch einmal, dass er nicht gegen Kultur, sondern gegen wenig unternehmerisch agierende Verwaltungsstrukturen vorgehen möchte.

In der Debatte um eine weitere Privatisierung kommunaler Betriebe, die allerdings an diesem Abend nur sehr pauschal geführt wurde, da entsprechende Detailvorschläge nach Abschluss der internen Gespräche erst noch auf den Tisch gelegt werden sollen, spielte der folgende neue rechnerische Ansatz eine zentrale Rolle: Mit 10 Mill. Euro Erlös aus Verkauf kommunalen Eigentums können weitere 20 Mill. Euro Fördermittel generiert werden, so dass durch entsprechende Investitionen das kommunale Eigentum deutlich gemehrt würde. Nur unter solchen Prämissen wäre er überhaupt bereit, kommunales Eigentum zu veräußern. Hier werden die Grenzen einer rein fiskalischen Betrachtung der Angelegenheit allerdings schnell deutlich – geht es doch dem APRIL-Netzwerk in der Frage der Grundlagen kommunaler Daseinsvorsorge vor allem auch um die Sicherung der Handlungsfelder und Einflussmöglichkeiten auf Prozesse in der Stadt. Es ist wenig gewonnen, wenn solche Einflussfelder an einer Stelle durch Privatisierung aufgegeben werden, um damit an anderer Stelle reine Erhaltungsinvestitionen – den Abbau des Investitionsstaus – zu tätigen. Auch wenn dabei letztlich ein Plus im Saldo der kommunalen Vermögenswerte zu Buche schlägt, so ist doch der Handlungsspielraum real eingeschränkter als vorher.

Besondere Aufmerksamkeit fand natürlich auch der Finanzskandal der KWL, in dessen Bewertung sich Torsten Bonew ganz auf der Linie der aktuellen Einschätzung durch die Verwaltungsspitze bewegte – es handele sich klar um einen Fall von Organisierter Kriminalität, und die Chancen der Stadt stehen gut, die Forderungen nicht begleichen zu müssen. Es drängt sich damit natürlich neu die Frage auf, welche Risiken in den anderen CBL-Geschäften der Stadt schlummern, die ja zum Teil von denselben “Value Partners” aka “Global Capital Finance” vermittelt wurden. Siehe die Recherchen CBL.Uebersicht.

In einem Schlusswort der Organisatoren bedankte sich Ines Jahn (ver.di) für die konstruktive Diskussion, die – mit Blick auf die noch vagen Konturen der Stadtpolitik in dieser Richtung – nur ein erster Auftakt gewesen sein kann. Die an diesem Abend deutlich hörbaren Ansätze, den Verkauf kommunalen Eigentums mit dem Ziel der Sanierung der Stadtfinanzen ernsthaft zu prüfen, wird vom APRIL-Netzwerk auch weiterhin kritisch und aufmerksam begleitet werden.

Verweise:

  • [1] K. Jungfer: Die Stadt in der Krise. Ein Manifest für starke Kommunen. Bundeszentrale Politische Bildung, Bonn 2005.
    • Klaus Jungfer, viele Jahre Stadtkämmerer von München, analysiert die Ursachen für die aktuelle Situation und zeigt mögliche Wege aus der Krise. So sollten starke Städte als Zentren von Politik, Wirtschaft und Kultur begriffen und gefördert werden. Größere finanzielle Unabhängigkeit und die Befreiung der Städte von überflüssigen Verordnungen sind wichtige Schritte in diese Richtung. Aber auch die Stadtverwaltungen selbst sind gefordert, vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen gilt es, diese effizienter zu nutzen.
    • Zur Übergabe des Buchs an die Leipziger Stadträte siehe APRIL.Presse-12-2007
  • [2] Ergebnisse der Fachtagung “Kommunen vor dem Finanzkollaps” vom 28. November 2009 im Dresdner Gewerkschaftshaus
  • Aufruf zur landesweiten Großdemonstration am 16. Juni 2010 in Dresden

    Die CDU/FDP-Koalition in Sachsen plant ab dem kommenden Jahr Einsparungen von 1,7 Milliarden Euro, etwa ein Zehntel des Landeshaushalts. Details zu den Einschnitten sind offiziell noch nicht bekannt. Sozialabbau, Haushaltssperren, Stellenkürzungen und Sparzwänge sind nichts Neues in Sachsen: Trotz massiver Proteste wurde und wird vor allem im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich über Jahre hinweg kontinuierlich gekürzt. Mit den jetzigen Plänen setzt die Regierungskoalition diesen Weg fort und bereitet im Bildungs- und Sozialbereich die massivsten Einschnitte der letzten Jahre vor. Wenn die Rechten damit durchkommen hätte das verheerende Folgen.

    Aufruf zur landesweiten Demonstration am 16. Juni 2010

    Wir sind mehr wert!
    - Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf! -

    Milliarden Euro kürzen, zehntausende Stellen streichen – die Staatsregierung plant bei Kitas, Schulen, Hochschulen, im Jugend- und Sozialbereich, Kultur und bei der Polizei die massivsten Einschnitte seit 20 Jahren. Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren!

    Die Staatsregierung will den nächsten Landeshaushalt auf einen Schlag um 1,7 Milliarden Euro kürzen. In den kommenden Jahren sollen 17.000 Stellen abgebaut werden. Damit setzt sie die die Zukunft und die Bildung von hunderttausenden Kindern, SchülerInnen, Studierenden, Jugendlichen und Benachteiligten aufs Spiel. Ihre Chancen sind mehr wert!

    Die Staatsregierung gefährdet die Arbeit von zehntausenden ErzieherInnen, LehrerInnen und PolizistInnen sowie die Existenz von WissenschaftlerInnen, SozialarbeiterInnen,Kulturschaffenden und allen Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen. Ihre Arbeit ist mehr wert!

    Für diese kurzfristigen Einsparungen müssen wir alle später doppelt draufzahlen. Denn hier zu sparen, bedeutet für die Zukunft weniger Bildung, weniger Sozialarbeit, weniger Kultur aber mehr Arbeitslosigkeit, mehr Kriminalität und mehr Rechtsextremismus. Dabei sind die Kürzungen keineswegs so unumgänglich, wie es die Regierung darstellt.
    Wir sind mehr wert! Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf!


    Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen, sondern fordern:


    • alle Kürzungen in Bildung, Sozialem, Kultur im laufenden Haushaltsjahr 2010 zurücknehmen!
    • keine Mittelkürzungen und Stellenstreichungen bei Bildung, Jugend, Soziales und Kultur im Landeshaushalt 2011/12!
    • Kitas, Schulen, Hochschulen, Studentenwerke sowie Jugend-, Sozial- und Kultureinrichtungen angemessen ausstatten!

    .

    Wieder Bertelsmänner mit Kürzungsauftrag vom Sächsischen Staatsministerium unterwegs

    Wie in Beiträgen der letzten Wochen berichtet, schreitet die Privatisierung an den sächsischen Hochschulen weiter voran. Die Sächsische Staatsregierung von CDU und FDP plant aktuell weitere massive Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst und diese vor allem an den Schulen und Hochschulen. Die Hochschulen betreffend existiert hier ein aktuell offenbar noch geheimer Entwurf des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK), welcher vermutlich die genauen weiteren Stellenstreichungen an den sächsischen Hochschulen festschreibt. Diese Strategie ist nicht neu. Seit Jahren wird von der Regierung zunächst eine sogenannte “Expertenkommission” unter Leitung von Herrn Prof. Hans N. Weiler (u.a. im Beirat des Centrum f. Hochschulentwicklung) eingesetzt, die mit der Erarbeitung von “Hochschulentwicklungsplänen” beauftragt wird. Nebenbei bemerkt ist Prof.  Weiler u.a. ein großer Befürworter der “unternehmerischen Hochschule” und Streiter für die Einführung von Studiengebühren. Manchmal schreibt er auch Lobartikel auf sich selbst und seine Kollegen vom CHE in großen Zeitungen die sich dafür hergeben. Im Grundsatz handelt es sich bei diesen “Entwicklungsplänen” aber immer vor allem um Eines:  Um Kürzungspläne mit dem Ziel die Bildungslandschaft auszudünnen und die Fremdsteuerung der Hochschulen durch die Wirtschaft voranzutreiben.

    Die Umformierung des Bildungssystems wird, wie in den anderen Bundesländern, auch in Sachsen, vor allem maßgeblich vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) welches überwiegend von der Bertelsmann-Stiftung finanziert wird vorangetrieben. 1999 wurde von der Sächs. Staatsregierung eine sogenannte Sächsische Hochschulentwicklungskommission (SHEK) mit der Erstellung eines Hochschulentwicklungskonzeptes bis 2010 beauftragt. Diese Kommission stand damals unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Weiler. Wieviel die dafür kassiert haben weiß ich nicht. Der Bericht der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission wurde am 27. März 2001 vorgelegt und kam bspw. bei der Nachbetrachtung der Entwicklung der vergangenen Jahre zur Erkenntnis, dass kontinuierlich Professoren- und Hochschulmitarbeiterstellen abgebaut wurden während die Zahl der Studierenden aber kontinuierlich gestiegen war. Eine für die “Experten” logische Konsequenz war dann offenbar, dass dieser Trend verstärkt fortgesetzt werden müsse. Auch wenn es “diplomatisch formuliert” wurde sah das Papier im Kern neben verschiedenen Umstrukturierungen, vor allem Stellenstreichungen und Qualitätsabsenkungen in einem großen Umfang vor.

    Als ich mit meinem Studium begann hatten wir in den Jahren 2001 und 2002 die Debatte über einen solchen ersten großen Streichungsplan der sich auf den Bericht der SHEK stützte. Über diese darin festgeschriebenen Kürzungen sollte es eine Einigung zwischen den Hochschulrektoren und dem Staatsministerium geben. Dieses Papier nannte das Ministerium damals, die erhoffte Entscheidung schonmal vorweg gegriffen: Hochschulkonsens. Dieses Papier sah im Kern vor allem eine erste Welle massiven Stellenabbaus an den sächsischen Hochschulen vor. Für die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) hätte dies damals den Abbau von 14 (+/- 3) Stellen bedeutet, welches im Vergleich zu den anderen Hochschulen noch eine niedrige Zahl war. (Bspw zum Vergleich: Die Uni Leipzig sollte 186 Stellen +/- 37 Stellen abbauen.): Wider Erwarten der Staatsregierung wurde dieser aber nach langmonatigen Debatten auf der Sitzung der Landeshochschulkonferenz am 11.03.2002 an der HTWK Leipzig bei nur einer Enthaltung abgelehnt. An dieser Sitzung habe ich vor der Abstimmung damals für die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) teilgenommen, die ebenfalls angehört wurde und sich in der Debatte in den Monaten vorher mehrfach eingemischt hatte. Damit folgten die Rektoren der vorherrschenden Meinung in den einzelnen Senaten an den Hochschulen, den Hochschulkonsens in der vorliegenden Fassung nicht anzunehmen. Damit war aus Sicht der Hochschulen der Weg frei, in weiteren Verhandlungen einen für alle Seiten tragfähigen Konsens zu erarbeiten. Dabei forderten wir als stud. Vertreter noch immer die Herausnahme der Stellenkürzungskonzepte aus dem Papier, die Ausnahme der Hochschulen von Haushaltssperren (im Sinne einer echten Planungssicherheit) und einen Ausgleich der Inflationsrate.

    Nach Minister Prof. Hans Joachim Meyer (CDU) folgte Matthias Rößler (CDU) im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Weitere Haushaltssperren, Stellenstreichungen und Debatten über die Einführung von Studiengebühren folgten in den Jahren bis 2004. Aufgrund der fortgesetzten jährlichen Haushaltssperren an den Hochschulen, und den Äußerungen des damaligen Ministers möglichst baldigst auch in Sachsen Studiengebühren einführen zu wollen begleiteten wir als Studierendenvertretungen die Landtagswahlen 2004 mit Protesten und hofften auf ein Ende der CDU-Mehrheit im Freistaat. So kam es dann auch. Die CDU war nicht mehr in der Lage allein zu regieren und ging eine Koalition mit der SPD ein welche auch das SMWK übernahm.

    Nach Matthias Rößler (CDU) wechselte Barbara Ludwig (SPD) als Ministerin in dieses Amt. In Sachsen hatten die Studierendenvertreter damals gehofft, das mit einem SPD geführten Ministerium eine Absage an Bertelsmann und CHE stattfindet. Allerdings wurden wir schnell eines Besseren belehrt. Die schon einige Zeit andauernde Debatte um ein neues sächs. Hochschulgesetz wurde weiter auf der Grundlage eines Entwurfes von Bertelsmann geführt. Die Hintermänner, Berater und Gesetzesschreiber blieben die Gleichen. Die Bertelsmann-Stiftung blieb im Boot egal welches Parteibuch der zuständige Minister bzw. die zuständige Ministerin trug. Dies änderte sich auch nicht als es einen erneuten Ministerinnenwechsel gab und die ehemalige GEW Bundesvorsitzende Eva-Maria Stange (SPD) das Ministerium übernahm. Offenbar verändern Ämter und Funktionen Meinungen und Positionen von manchen Personen. Jedenfalls wurde die Studierendenvertretungen bitter enttäuscht. Vorschläge und zentrale Forderungen der Studierenden und der Hochschulen an ein neues Hochschulgesetz wurden übergangen und einfach ausgeblendet. Das CHE hat sich durchgesetzt und 2009 trat ein Sächsisches Hochschulgesetz in Kraft welches weit hinter dem alten Gesetz zurückbleibt und die Entdemokratisierung und Fremdsteuerung der Hochschulen festschreibt.

    Seit den Landtagswahlen 2009 gibt es eine CDU-FDP Landesregierung und mit Sabine von Schorlemer, eine Ministerin die den Kurs von Bertelsmann und CHE fortsetzt und nun eine weitere “Hochschulentwicklungskommission” eingesetzt hat bei der die “Experten” auch wieder am Start sind. Ein neuer Hochschulentwicklungsplan mit breitem Kürzungsprogramm soll erstellt werden. Die Leitung hat wieder Herr Prof. Weiler. Das Expertengremium soll beratend tätig werden und Empfehlungen zur weiteren Profilierung der sächsischen Hochschullandschaft auch über das Jahr 2020 hinaus erarbeiten. Wieviel Stellen wohl diesmal gestrichen werden? Wir dürfen gespannt sein.

    Mit CDU, FDP und SPD haben wirs die letzten Jahre probiert und sind zur Einsicht gelangt, dass es mit ihnen keine demokratischen Hochschulen und keine ausfinanzierte Hochschullandschaft geben wird. Der Weg der Umstrukturierung hin zu Fremdsteuerung durch Externe wird konsequent fortgesetzt und die Mitbestimmung der Hochschulangehörigen wird weiter beschränkt. Dies muss aber nicht so bleiben.

    Zur Thematik: Arbeits- und Diskussionspapiere.

    Für eine neue Gemeindefinanzreform im Sinne der Städte und Gemeinden

    Am vergangenen Wochenende war ich zunächst auf dem Ratschlag von Attac Deutschland in Düsseldorf und anschließend auf der Konferenz der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung auf welcher ich gemeinsam mit anderen über die dringend notwendige Neuordnung der Gemeindefinanzierung diskutierte.  Auf beiden Veranstaltung war vor allem die Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden das zentrale Thema. Die Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden wird seit Jahren als Werkzeug eingesetzt um die Gesellschaft nach der Vorstellungen neoliberaler Ideologie umzubauen und Entstaatlichungen und Privatisierungen aufgrund von Sachzwanglogik durchzusetzen. Dieser Vorgang ist politisch gewollt und soll nach Plänen der aktuellen CDU/CSU/FDP Bundesregierung massiv weiter vorangetrieben werden um den Städten und Gemeinden das Rückrat zu brechen.

    Das Thema der Unterfinanzierung ist nicht neu und die Geschichte des Kampfes um die Unabhängigkeit der Städte geht bis weit ins Mittelalter zurück  (vgl. dazu u.a. Jungfer, Klaus: Die Stadt in der Krise, Bonn 2005). In den 60er Jahren des vergangen Jahrhunderts garantierte der föderative Aufbau der Bundesrepublik den Ländern volle finanzielle Autonomie. Die Städte und Gemeinden hatten weitgehende Selbstverwaltungskompetenzen. Bereits 1964 wurde unter der Regierung Erhard eine Sachverständigenkommission, die “Troeger-Kommission“, damit beauftragt eine grundsätzliche Neuordnung der Finanzverfassung auszuarbeiten. Diese Kommission legte im Februar 1966 ein “Gutachten über die Finanzreform in der Bundesrepublik Deutschland” vor, welches in allen vorgeschlagenen Punkten vor allem auf Eines hinauslief: Die Macht der Zentralgewalt gegenüber den Länder- und Kommunalebenen massiv zu stärken und die Macht von Städten und Gemeinden in Autonomie und Selbstverwaltung stark einzuschränken.

    Hintergrund dabei war vor allem, dass die Städte und Gemeinden in ihren Entscheidungen stark unabhängig von der Zentralgewalt handeln konnten, da sie die finanzielle Autonomie dazu hatten. Das ermöglichte, dass sich Landesregierungen und in höherem Maße Städte- und Gemeinderäte nicht nach den vom Bundesstaat festgesetzten Schwerpunkten richteten, sondern ihre eigene Politik mit den grundgesetzlich garantierten eigenen Geldern machten. Dies konnte dazu führen, dass sich die Länderregierungen und vor allem die Städte- und Gemeindepolitiker – als Instanzen, die der Kontrolle durch die unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger am nahestehendsten sind – gezwungen sehen, das von der Bevölkerung in der Form von Steuerzahlungen zum Zweck der Wahrnehmung des Allgemeininteresses aufgebrachte Geld auch tatsächlich für Zwecke zur Wahrnehmung des Allgemeininteresses auszugeben. Dies war aber einer zentralstaatlichen Wirtschaftspolitik hinderlich und unbequem. (Vergleiche dazu: Huffschmid, Jörg: Die Politik des Kapitals – Konzentration und Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik, Frankfurt/Main 1969.)

    Im Jahre 1969 wurde dann unter der damaligen Großen Koalition im Bundestag am 23.04.1969 eine weitreichende Grundgesetzänderung verabschiedet. (Damals nannte man eine Koalition von CDU/CSU/SPD noch so.) Der Bundesrat stimmte am 9.05.1969 ebenfalls zu. Der damalige Bundesratspräsident Weichmann bezeichnete diese Änderung damals zu Recht als “tiefgreifendste Reform unseres Grundgesetzes in den 20 Jahren seines Bestehens”. Diese Tendenz der Machtverschiebung von lokaler auf zentralstaatliche Ebene hat sich seitdem fortgesetzt.

    In den 90er Jahren und verstärkt seit der rot-grünen Bundesregierung ab 1998 wurde dieser Trend weiter vorangetrieben und führte zur mittlerweile fast völligen Abhängigkeit der Städte und Gemeinden von den übergeordneten Instanzen. Die chronischen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden wurde durch politische Entscheidungen herbeigeführt um eine Politik der Entstaatlichung zu forcieren.

    Seit Jahren fordern verschiedenste Verbände, Gewerkschaften und Soziale Bewegungen eine bessere Finanzausstattung der Kommunen. Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder Proteste von Seiten der Städte und Gemeinden. Allerdings meist ohne große Wirkung da die politisch Verantwortlichen diese aussitzen. Auch jetzt gibt es Proteste. Der Städte- und Gemeindetag kritisiert die Regierung wegen der erneuten Kürzungspläne aber tritt nicht wirklich fordernd auf. Verschiedene Städte richten Resolutionen an die Bundesregierung und an den Bundespräsidenten um auf die desolate Lage hinzuweisen und fordern Änderungen ein.

    Die Bundesregierung aber hat vor an ihrem Kurs festzuhalten. Weitere Kürzungen stehen bevor. So soll die Gewerbesteuer auf den Prüfstand gestellt werden und Privatisierungen weiter befördert werden. Sie hat zwar eine Kommission eingerichtet die das Wort “Gemeindefinanzierung” im Titel trägt aber inhaltlich besteht die Vorgabe vor allem darin zu prüfen die Gewerbesteuer abzuschaffen. Eine Forderung die die FDP seit Jahrzehnten erhebt. Auch die Zusammensetzung der Kommission ist bezeichnend: Den Vorsitz führt Minister Schäuble (CDU). Neben ihm sitzen weitere drei Minister sowie eine Reihe weiterer Vertreter der Bundesregierung in der Kommission. Die Kommunen sind mit drei Vertretern extrem unterrepräsentiert. Axel Troost (MdB DIE LINKE) wies unter anderem in seinem Vortrag daraufhin, dass im letzten Satz des Protokolls der konstituierenden Sitzung dieser Kommission vom 04.03.2010 Folgendes steht:

    “Es könnte befürchtet werden, dass der Bund bereits einen Entwurf des Abschlussberichs verfasst, während sich die Länder- und Kommunalvertreter in den Arbeitsgruppen abarbeiten.”

    Das lässt tief blicken und bestätigt die Vermutung, dass diese Kommission nur dazu dienen soll die Proteste von Bürgerinnen und Bürgern und ihrer kommunalpolitischen Interessenvertreter zunächst ruhig zu stellen. Wirkliche Veränderungen im Sinne der Städte und Gemeinden sind von ihr aber nicht zu erwarten. Es ist also offenbar überhaupt nicht vorgesehen über wirkliche Veränderungen zu diskutieren. Es wäre wohl eine sinnvolle Sache dieser “Scheinkommission” eine Kommission der Bürgerinnen und Bürger entgegenzusetzen die die Probleme klar benennt und damit die Regierung unter Druck setzt.

    Seit Jahren werden die Kommunen einerseits mit neuen Aufgaben belastet, andererseits aber blutet man sie finanziell aus. Die Menschen leben in den Städten und Gemeinden. Die Kommunen stellen den Lebensmittelpunkt der Bürgerinnen und Bürger dar. Diese Angriffe sind Angriffe auf die Sozialsysteme, die Städte und Gemeinden und damit auf den Lebensmittelpunkt der Bürgerinnen und Bürger. Dieser erneute massive Angriff der CDU/CSU/FDP geführten Bundesregierung auf unsere Städte und die Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge darf nicht unbeantwortet bleiben.

    Wir Bürgerinnen und Bürger müssen gemeinsam mit verschiedene Verbände, Gewerkschaften und Sozialen Bewegungen unsere Proteste bündeln und in einer breiten gemeinsamen Kampagne aus den Städten heraus, unabhängig von parteipolitischen Machtspielchen, Druck auf die Zentralregierung ausüben.

    Die Konferenz vom vergangene Wochenende verabschiedete folgende Resolution:

    Finanznot der Kommunen ist nicht hausgemacht!

    Bund und Länder tragen Hauptverantwortung für sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben!

    Erklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der kommunalpolitischen Konferenz „Zukunft der Kommunalen Selbstverwaltung“ am 27./28. März 2010 in Essen

    Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist alarmierend. Viele Kommunen befinden sich am Rande des Bankrotts. Das Fundament des Staates gerät ins Wanken, wenn sich an der Finanzausstattung der Kommunen nicht grundlegend etwas ändert. Angesichts der milliardenschweren Bankenrettung durch Bundesmittel ist es blanker Hohn, dass nicht die leisesten Anstrengungen unternommen werden, die Schlaglöcher in den kommunalen Haushalten zu beseitigen!

    Hauptursache für die prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist eine Steuersenkungspolitik beginnend unter Rot-Grün, über Rot-Schwarz bis hin zu Schwarz-Gelb, d.h. seit nunmehr gut 10 Jahren. Folgen sind: eine gigantische Umverteilung von unten nach oben und Milliarden an Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand.

    Mit der Wirtschafts- und Finanzkrise spitzt sich die Finanzlage der Kommunen weiter zu. Die bereits heute hohe kommunale Verschuldung steigt in einem für die Existenz der Städte und Gemeinden bedrohlichem Ausmaß. Bund und Länder wälzen dennoch weiter Aufgaben und Lasten auf die Kommunen ab. Die Steuergeschenke der schwarz-gelben Regierungen werden zu einem erheblichen Teil die Kommunen aufbringen müssen, denen schon jetzt die Luft zum Atmen fehlt.

    In diesem Jahr befürchten die Kommunen ein Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro. Das wäre fast die Hälfte mehr als das Defizit von 8,4 Milliarden Euro in der bisher schwersten kommunalen Finanzkrise im Jahr 2003. Auch in den Jahren 2011 bis 2013 werden zweistellige Milliardendefizite erwartet. 2009 sind die kommunalen Einnahmen um etwa 3,6 Milliarden Euro auf 171,3 Milliarden zurückgegangen. Die Ausgaben stiegen um 8,5 Milliarden auf 175,75 Milliarden.

    Durch die Steuergesetzgebung der rot-schwarzen Bundesregierung – und insbesondere durch zwischen November 2008 und Juli 2009 vorgenommene Änderungen – werden die Kommunen im Zeitraum von 2009 bis 2013 Mindereinnahmen von 19,846 Mrd. Euro haben.

    Die Sozialausgaben der Kommunen stiegen 2009 erstmals auf rund 40 Milliarden Euro – beinahe doppelt so viel wie kurz nach der Wiedervereinigung. 2010 wird ein weiterer Anstieg um fast 2 Milliarden Euro erwartet. Hinzu kommt, dass sich der Bund immer weiter aus der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben zurückzieht. Kosten der Unterkunft, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Ausbau der Kindertagesbetreuung – alles gesamtstaatliche Aufgaben – werden in wachsendem Maße durch die Kommunen allein finanziert.

    DIE LINKE fordert zur Stärkung der Kommunalfinanzen

    Kommunen brauchen Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. Vermögens- Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen wie:

    * Kompensationen der Steuerausfälle, die den Kommunen durch das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstanden sind, durch
    o Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder,
    o kommunale Investitionspauschale für Kommunen aus Bundesmitteln,
    o Entschuldungsfonds für strukturschwache Kommunen und Zinsmoratorium

    * Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln: Alle unternehmerisch Tätigen sind steuerlich einzubeziehen und die Bemessungsgrundlage gehört ausgeweitet!

    * Aufgaben nur bei angemessener Finanzausstattung an Kommunen übertragen: Bund und Länder dürfen Aufgaben auf Kommunen übertragen oder erweitern, wenn deren Zustimmung vorliegt und eine Finanzierung, die sich an den tatsächlichen Ausgaben ausrichten – auch rückwirkend – gewährleistet ist.

    * Bund angemessen an der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben beteiligen: Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende, des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sowie des Angebots in Ganztagsschulen, der Eingliederungshilfen sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit muss entscheidend erhöht werden.

    * Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu ausgestalten: Das Steueraufkommen zwischen diesen Ebenen muss grundlegend anders verteilt werden. Der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen muss deutlich erhöht werden.

    * Schuldenbremse zurücknehmen: Die unter Schwarz-Rot durchgesetzte Schuldenbremse schränkt die Handlungs- und Gestaltungsspielräume von Bund und Ländern massiv ein. Der damit verordnete Sparzwang geht auch zu Lasten der kommunalen Zukunftsfähigkeit sowie der Generationengerechtigkeit.

    * Einklagbares und verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen einführen: Kommunen müssen in den Entscheidungsprozessen, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Kommunen haben, frühzeitig und direkt einbezogen werden. Dazu ist ihnen im Grundgesetz ein verbindliches Mitwirkungsrecht einzuräumen.

    * Public-Privat-Partnership (PPP bzw. ÖPP) ist keine Lösung für die Finanzprobleme der Kommunen, sondern ein zusätzliches neues Problem, was zu deutlich höheren Belastungen der Kommune führt und zudem völlig intransparent ist. DIE LINKE lehnt die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben durch PPP entschieden ab.

    * Rekommunalisieren statt privatisieren: Gegenwärtig werden in einigen Städten und Kommunen wichtige Weichen für eine Rückübertragung von Leistungen in die öffentliche Hand gestellt. An diese jüngeren Entwicklungen gilt es anzuknüpfen und Möglichkeiten sich bietender Rekommunalisierungen gezielt weiter auszubauen! Um Rekommunalisierung zu ermöglichen muss beispielsweise in NRW die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung durch den Landtag zurückgenommen werden, der die Kommunen an der wirtschaftlicher Betätigung hindert.

    Schluss mit der Umverteilung von unten nach oben! Schluss mit der Verwaltung des Mangels! Für eine solide Finanzausstattung der Kommunen um soziale und demokratische Teilhabe wirksam umzusetzen!

    Die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung. Kommunalpolitische Konferenz der Bundestagsfraktion DIE LINKE in Essen am 27. und 28.03.2010

    Bürgerforum „Oben prassen, unten sparen?“

    Bürgerforum „Oben prassen, unten sparen?“ mit: Axel Troost (MdB), Bärbel Beuermann (Stadtverordnete Herne), Mike Nagler (Attac Dtl. / April-Netzwerk Leipzig) Moderation: Marion Heinrich

    Jahresgutachten des „Aktionsrats Bildung“ 2010: „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung“

    Passend zu den vorangegangenen Artikeln bzgl. der Umstrukturierungen der sächsischen Hochschullandschaft und der Einsetzung einer Art “Aufsichtsrat” als Institiution der Fremdsteuerung an den sächsischen Hochschulen hier ein weiterer aufschlussreicher Artikel zur gleichen Thematik von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten.

    Jahresgutachten des „Aktionsrats Bildung“ 2010: „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung“

    Das vierte Jahresgutachten des von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ins Leben gerufenen „Aktionsrats Bildung“ ist ein klassisches Beispiel dafür, wie von Seiten der Wirtschaft das dort vorherrschende libertäre Gesellschaftsbild propagiert und über die Politik in die gesellschaftliche Wirklichkeit, hier in den Bildungssektor implementiert werden soll.
    Dieses Gutachten liefert eine ideologische Fundierung für eine deregulierte, wettbewerbsgesteuerte Organisation von Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule. Für alle, die das der „selbständigen Schule“ oder der autonomen „unternehmerischen“ Hochschule zugrunde liegende Paradigma noch nicht kennen sollten, ist das Gutachten eine wahre Fundgrube.

    Wer ist eigentlich der „Aktionsrat Bildung“
    Um es vorauszuschicken: Der „Aktionsrat Bildung“ ist ins Leben gerufen worden um den bildungspolitischen Vorstellungen der Initiative der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) „noch mehr Gewicht zu verleihen“. Er wird finanziell unterstützt vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie (VBM).

    Vorsitzender dieses „Aktionsrats“ ist Dieter Lenzen, der umstrittene Präsident der vom bertelsmannschen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und der Financial Times Deutschland zur „unternehmerischsten Hochschule Deutschlands“ gekürten Freien Universität Berlin. Er wird demnächst wohl die Uni Hamburg leiten. Der autoritäre Wirtschaftsfreund ist Botschafter und einer der Mitgründer der neoliberalen PR-Agentur „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“.

    Die vbw gab – unterstützt von VBM – zusammen mit der Prognos AG und Prof. Dieter Lenzen mehrere Studien unter dem Titel “Bildung neu denken!” [PDF - 725KB] heraus. Dort wird unter anderem die Einschulung ab 4 Jahren, eine “Deregulierung des Bildungswesens”, z.B. die Abschaffung von Staatsprüfungen, die Zulassung privater Akkreditierungsunternehmen sowie einen Rückzug des Staates gefordert werden. Der „Aktionsrat Bildung“, dem der FU-Präsident Dieter Lenzen vorsteht, hat schon vor geraumer Zeit gefordert, dass Schulen mit öffentlichen Geldern finanziert, aber privat geführt werden sollen.

    Lenzen vertritt zum Beispiel die Ansicht, dass unsere Gesellschaft überaltert ist und wir deshalb bis 70 arbeiten müssten. Er propagiert einen Unterrichtsbetrieb mit professionellen Spezialisten, deren Leistungsfähigkeit der eines Jetpiloten entsprechen müsse. Kinder sollten an Schulen vergebens nach Ersatzvätern bzw. in der Grundschule nach Ersatzmüttern suchen, sie sollten nicht „betüttelt“ werden, sondern lernen. Das Leistungsprinzip steht demzufolge an oberster Stelle. Wer nicht leistungsfähig ist, hat eben schlechte Chancen. Das auch in der Lissabon-Strategie der EU festgeschriebene Konzept des lebenslangen Lernens, erfordert seiner Meinung nach eine Einschulungsmöglichkeit mit vier Jahren, ein Ende der Schulpflicht mit 14 Jahren und ein Abitur mit 17 Jahren. Dem liegt das Bestreben zugrunde, dass Absolventen von Allgemeinbildungseinrichtungen der Wirtschaft möglichst früh zur Verfügung stehen sollten. Dieter Lenzen fordert mehr Selbstverantwortung des Einzelnen. Es stellt sich für ihn nicht die Frage, aus welchen Bereichen sich der Staat zurückziehen darf, sondern aus welchen Bereichen er sich zurückziehen muss, weil er nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Seiner Ansicht nach ist staatliche Verantwortlichkeit im Bildungsbereich ein deutsches Unikum, weil diese hierzulande fälschlicherweise immer noch als ordnungspolitisch richtig angesehen werde. Seiner Meinung nach müsse nicht der Staat sondern vor allem die privaten Haushalte und private Investoren stärker in die Bildung investieren. Dem Staat solle allenfalls noch die so genannte Primärausbildung überlassen bleiben, für eine weitere Qualifizierung verfüge er nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel. Nach seiner Meinung entstünde dadurch zugleich mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit.

    Das 170 Seiten starke Jahresgutachten 2010 zur Bildungsautonomie ist inzwischen das vierte Gutachten dieses selbst ernannten „Aktionsrats Bildung“. Dem Gutachten wird als zweiter Band noch ein 100-seitiges sog. „Expertenrating der Schul- und Hochschulgesetze“ beigefügt in dem die Landesschul- und Landeshochschulgesetze nach ihrem jeweils erreichten „Autonomiegrad“ in eine Rangfolge gestellt werden (S. 70 ff.).
    Wie mit allen solchen Rankings soll damit ein politischer Konformitäts- und Anpassungsdruck auf die Bildungspolitik der Länder ausgeübt werden.

    Deregulierung als Grundprinzip

    Die politische Streitschrift kommt zu folgendem Ergebnis:

    „In allen Bildungsphasen sollte die Regulierung auf das Notwendigste beschränkt sein sowie auf eine Prozessregulierung verzichtet und eine Effektregulierung angestrebt werden. Denn schließlich führt eine Effektregulierung zu mehr Qualität. Bei diesem Durchgang durch die einzelnen Phasen des Bildungssystems kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass aufgrund der teilweise historisch zufällig entstandenen Gegebenheiten im vorschulischen Bereich ein Regulierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Standardisierung, Qualifizierung und Finanzierung, besteht und dass im allgemein bildenden
    Schulwesen eher umgekehrte Tendenzen zielführend sein dürften, während im Berufsbildungssystem eher ein Nachregulierungsbedarf, besonders im Hinblick auf die Übergangsmaßnahmen, besteht. Der Hochschulbereich zeichnet sich demgegenüber durch eine fortgeschrittene Deregulierung aus, wenngleich Tendenzen etatistischer Politiker nicht zu verkennen sind, durch gezielte gesetzliche und politische Übergriffe einen „Rollback“ in Richtung auf mehr politische Vorgaben vorzubereiten. Der Weiterbildungsbereich schließlich entzieht sich seiner Freiwilligkeitsnatur nach weitgehenden Regulierungen.“

    Möglichst weitgehende Deregulierung im gesamten Bildungsbereich ist also das angestrebte Ziel: „Absicht der Deregulierung ist es, durch eine Verlagerung von Verantwortung auf dezentrale Ebenen die Möglichkeit des Wettbewerbs zwischen einzelnen, eigenverantwortlichen Einheiten zu schaffen. Dadurch sollen Qualität und Effizienz von Institutionen gesteigert werden.“

    Individualpsychologische Motivation als Begründung für Autonomie
    Als zentrale Begründung für die Forderung nach einer möglichst weitgehenden Deregulierung werden „Grundprinzipien menschlicher Motivation“ genannt. „Selbstbestimmung“ sei eine „intrinsische Form der Motivation“ (also eine dem Menschen innewohnende Motivation) durch das durch das Wegfallen von Vorgaben, Regeln und Vorschriften und die Erweiterung des individuellen Handlungs- und Entscheidungsfreiraums könne dem menschlichen Grundbedürfnis nach Autonomie entsprochen werden.

    Ideologisch überhöht wird diese individualpsychologische Begründung durch die neoliberale individuelle Freiheitsdoktrin, die gegen jede Lenkung und jeden Kollektivismus verteidigt werden muss: „Regulierungskritik speist sich also aus der Idee der Stärkung bürgerlicher Freiheiten des
    Individuums gegen Obrigkeit, Kollektivismus und Bürokratie.“

    Wettbewerb als Steuerungsprinzip
    Die Interessen der Gesellschaft, werden definiert als die Interessen aller einzelnen Individuen.
    Die Vermittlung zwischen dem Einzelinteresse, das jeder am besten kenne, und dem Gesamtinteresse leistet im neoliberalen Weltbild der sich selbst lenkende Markt. Da auch der Aktionsrat erkennt, dass es „den“ Bildungsmarkt nicht gibt, soll an seine Stelle der Wettbewerb treten. Das elementare Prinzip der Steuerung der vom Staat losgelassenen Bildungseinrichtungen ist somit der Wettbewerb:
    „Bildungsinstitutionen werden von Eltern, Schülern oder Studierenden als miteinander im Wettbewerb stehend und somit in ihrer Qualität unterscheidbar wahrgenommen. Der Nachfrager von Bildung empfindet sich also stärker als „Kunde“, der selbstverantwortlich zwischen verschiedenen Angeboten wählt, d. h. eigene Erwartungen und Ansprüche an die Bildungsinstitution heranträgt, aber auch bereit ist, in die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten finanziell zu investieren.“

    Funktionelle Privatisierung des Bildungswesens
    Die öffentliche Verantwortung des Staates soll sich auf „strategische Entscheidungen“, d.h. Ziele in Form von Bildungsstandards vorzugeben und der Erreichung evaluieren zu lassen, beschränken.
    Der Staat sollte am besten die allgemeine Bildung nur noch „finanzieren, die Aufgabe der Leitung der Bildungseinrichtungen aber in weitem Maße dem privaten Sektor übertragen, da die Kombination von privater Trägerschaft mit öffentlicher Finanzierung durch Wahlfreiheit und Wettbewerb die besten Bildungsergebnisse hervorbringt.“

    Der Staat soll also die Grundfinanzierung aller Bildungseinrichtungen durch Zuschüsse garantieren und die Nachfrager von Bildung wählt dann die Bildungseinrichtung aus und ist dann je nach seinen individuellen Ansprüchen an die Bildungsinstitution bereit, die staatlichen Grundmittel durch private Investitionen (also Schul- oder Studiengebühren) ergänzend zu finanzieren. D.h. der Wettbewerb der Bildungseinrichtungen findet letztlich darüber statt, inwieweit es ihnen gelingt zusätzliche private Mittel einzuwerben.

    Das Ziel ist also die funktionelle Privatisierung auch der öffentlichen und überwiegend staatlich finanzierten Bildungseinrichtungen.

    Der anonyme Zwang des Wettbewerbs als Freiheitsversprechen
    Selbst wenn man der psychologischen Übertragung von individuellen Motiven auf die Organisationsprinzipien von gesellschaftlichen Einrichtungen zustimmt, so stellt sich die Kernfrage, wie diese „intrinsische Motivation“ sich wiederum zum zweiten elementaren Prinzip dieses Gutachtens, dem Wettbewerbsprinzip als Instrument zur Erlangung von Effektivität und Qualität von Bildungsinstitutionen verhält. Wettbewerb misst sich am Anderen, seine Triebkräfte sind also eher extrinsische Motive.

    Das Gutachten benutzt das übliche Täuschungsmanöver, die Zwänge des anonymen Wettbewerbs bedeuteten Freiheit, während politische Vorgaben des demokratischen Gesetzgebers oder von demokratisch legitimierten Aufsichtsorganen die Freiheit erdrosselten.

    Wettbewerb als Gefahr für den Zusammenhalt und die Demokratie
    Nichts gegen Wettbewerb, weder im Sport und schon gar nichts gegen den Wettbewerb zwischen Betrieben und ihren jeweiligen Produkten auf dem Markt. Der Wettbewerb hat zwischen den Marktteilnehmern eine unersetzbare steuernde Funktion. Das Wettbewerbsprinzip jedoch immer mehr auf die Gesellschaft und den Staat und auch auf Bildung und Wissenschaft zu übertragen, birgt riesige Gefahren für den Zusammenhalt des politischen Gemeinwesens und für die Demokratie insgesamt.

    Ich wiederhole dazu meine Kritik an diesem Denken bezogen auf Bildung und Wissenschaft:

    • Man wird wohl kaum bestreiten können, dass hinter dem Wettbewerb das Motiv des Eigennutzes steht, während die demokratische Gesellschaft für das Gemeinnützige oder sogar für das Solidarische steht. Auch eine Hochschule hat die verfassungsrechtliche Garantie ihrer Freiheit vor allem aus dem gemeinnützigen Grund der Suche nach Wahrheit unabhängig von an sie herangetragenen eigennützigen Interessen gesellschaftlicher (und vor allem zahlungskräftiger) Gruppen.
    • Wettbewerb richtet sich gegen den anderen Wettbewerber und ist diesem gegenüber tendenziell destruktiv, während die demokratische Gesellschaft und immer auch das Ganze im Auge haben sollte und von daher eher konstruktiv ist. Die Mitglieder der Gesellschaft sind auch füreinander da oder zumindest aufeinander angewiesen. Gerade auch Wissenschaft, so sehr zwischen den einzelnen Wissenschaftlern ein Wettbewerb um die bessere und richtige Lösung eines bisher ungelösten Problems stattfinden mag, ist auf konstruktive, teamförmige Zusammenarbeit angewiesen. Bei der heutigen Großforschung mehr denn je.
    • Wettbewerb lebt von der Konkurrenz, ein demokratisches Gemeinwesen aber auch von der Kooperation. Auch eine gesellschaftliche Institution wie die Hochschule, die scientific community ist auf Kooperation angewiesen.
    • Wettbewerb misst sich am Anderen. Triebkräfte sind also eher extrinsische Motive. Ein demokratisches Gemeinwesen lebt aber auch von der intrinsischen Motivation seiner Bürger, einer Motivation die auch Anreizen folgt, die jenseits der ökonomischen liegen und auch inneren, wertbezogenen Antrieben Raum gibt.
    • Wettbewerb schielt auf den kurzfristigen Erfolg. Ein Staat muss auch die längerfristigen Interessen der Gesamtbevölkerung im Auge haben.
    • Der Wettbewerb schafft äußere, fremdbestimmte Zwänge, Demokratie macht aber Selbstbestimmung oder wenigstens Mitbestimmung aus.
    • Es wird doch geradezu als Kult gepflegt, dass im einzelwirtschaftlichen Wettbewerb immer auch autoritäre Entscheidungen der „Unternehmensführer“ verlangt und erwartet werden, die Gesellschaft, der Staat oder die Länder untereinander, sind jedoch keine einzelwirtschaftlich agierende Unternehmen mit einem Unternehmer oder Managern an der Spitze, sondern sie sind jedenfalls nach unserer Verfassung demokratisch konstituiert.
    • Wettbewerb hält Ungleichheit aus, ja braucht sie geradezu als Antriebskraft, eine Gesellschaft bricht jedoch auseinander, wenn zuviel Ungleichheit herrscht.
    • Wettbewerb ist gewinnorientiert, eine offene demokratische Gesellschaft, die ihre Zukunft gestalten will, verlangt jedoch gerade mehr Spielraum für das Neue, das Unsichere, das sich nicht sofort und kalkulierbar in Profit Niederschlagende – man denke doch nur an Bildung und Forschung.
    • Wettbewerb mag zu einzelwirtschaftlicher Effizienz führen, die volkswirtschaftliche Effizienz misst sich aber auch am Allgemeinwohl und am allgemeinen Wohlstand und dafür bedarf es zumindest auch wertender Rahmensetzungen – z.B. der Prinzipien des Sozialstaats oder auch dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft.

    Haushaltsengpässe als Hebel zur Durchsetzung individueller Freiheit

    Bemerkenswert ist, dass das Gutachten ganz offen die Verarmung des Staates als Hebel für die Durchsetzung des Deregulierungsgedankens genannt wird:
    Es müsse nachdenklich stimmen, „dass die Durchsetzung individueller Freiheiten sich nicht aus der Umsetzung von Prinzipien historisch ergeben hat, sondern erst über den Umweg von Ressourcenknappheit und Qualitätsmängeln möglich wurde“, heißt es dort. Und an anderer Stelle wird ganz offen zugegeben, dass der „Deregulierungsgedanke“ unter anderem „unter dem Eindruck wachsender Haushaltsengpässe“ auch im Bildungssystem verlangt wurde.

    Das Aushungern des Staates also als Einfallstor für die neoliberale Ideologie der Deregulierung und funktionellen Privatisierung und der Steuerung des Bildungssystems durch den Wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt.

    CEOs an Schulen und Hochschulen

    An kaum einer Stelle macht das Gutachten klar, dass die von ihm geforderte Wettbewerbssteuerung voraussetzt, dass an den verselbständigten Bildungseinrichtungen eine „unternehmerische“ Leitungsstruktur erforderlich ist. Kollegialprinzipien, Selbstverwaltung oder Elternmitsprache haben dabei kaum noch Platz. Der „Kunde“ kann eben nicht mitbestimmen, er kann nur eine andere Auswahlentscheidung treffen.

    Die Vorschläge des „Aktionsrats Bildung“ für die Hochschulen

    „Aus Sicht des Aktionsrats Bildung sollte die Politik der Hochschulautonomie auf Bundes- und Landesebene fortgeführt werden und ein weiterer Abbau staatlicher Detailsteuerung beispielsweise in Form von Genehmigungs- und Zustimmungsvorbehalten erfolgen. Die Regelungsdichte von Hochschulgesetzen und Zielvereinbarungen soll weiter reduziert werden (das nordrhein-westfälische „Hochschulfreiheitsgesetz“ umfasst über 100 Seiten); Aufgabenbereiche, die durch Zielvereinbarungen geregelt sind, sollen für die Dauer der Vereinbarung der Fachaufsicht entzogen sein. Als Rechtsform sollen die Hochschulen zwischen „Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung“, „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, „Stiftung des öffentlichen Rechts“ und „Stiftung nach Privatrecht“ wählen können.
    Die Universitätsautonomie kann weiter gestärkt werden, indem die Vorgaben zur Binnenstruktur der Hochschule dereguliert werden.
    Für eine effiziente Hochschulsteuerung werden ein umfassender und mehrjähriger Globalhaushalt, die Bildung von freien Rücklagen sowie der Aufbau eines Stiftungsvermögens als notwendig erachtet. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen für das Engagement Privater an der Universität verbessert werden.
    Die Universitäten sollen die Möglichkeit erhalten, sich neue Finanzierungsquellen durch Forschungs- und Wissenstransfer (z. B. durch Patentverwertungen oder Weiterbildung), Einwerbung von Spenden und Sponsoringmitteln (z. B. durch Alumni-Vereinigung) und durch wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. durch Liquiditätsmanagement, Gründung von Dienstleistungsunternehmen) erschließen zu können. Ferner sollen den Hochschulen Eigentumsrechte an den Liegenschaften übertragen werden, einschließlich des Rechts, Liegenschaften zu errichten, zu verändern und zu veräußern.
    Im Bereich der Professorenbesoldung muss im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Vergaberahmen abgeschafft oder zumindest erweitert werden. Für eine flexible Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden sollen Stellenpläne aufgehoben, das Personalrecht dereguliert und ein Angebot an Personalentwicklungsmaßnahmen geschaffen werden. Der Universitätspräsident soll Dienstvorgesetzter des gesamten Personals sein. Über die Einführung und Abschaffung von Studiengängen soll die Hochschule ohne Zustimmung des Ministeriums entscheiden und die Studienkapazitäten selbst festsetzen können. Die Lehrleistung soll durch die Universitätsleitung durch Gesamtdeputate individuell festgelegt werden können.
    Mit der Übertragung von Zuständigkeiten auf die Hochschule durch das Land müssen auch die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen von den Ministerien an die Hochschule verlagert werden.
    Rechenschaftslegung und Qualitätsmanagement müssen so gestaltet werden, dass Überregulierung und Bürokratisierung vermieden werden.

    Um die Autonomie an den Universitäten weiterhin zu stärken und zu fördern, werden ein weiterer Abbau staatlicher Detailsteuerung sowie eine Erweiterung der Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Hochschulen empfohlen.
    Dabei wird darauf zu achten sein, dass das Vertrauen der Hochschulmitglieder in die Hochschulautonomie durch hinreichende Formen der Partizipation stabilisiert wird; anders würden die Reformen ins Leere laufen und ihre Ziele verfehlen, zu denen auch die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört.

    Maßnahmen:

    Die Universität als autonome und selbstgesteuerte Bildungseinrichtung mit folgenden Rechten, Aufgaben und Handlungsspielräumen:

    • Vollständige Übertragung der Dienstherreneigenschaft,
    • Aufhebung starrer Stellenpläne,
    • Abschaffung (oder zumindest Erweiterung) des Vergaberahmens bei der Professorenbesoldung,
    • Honorierung hervorragender Leistungen (eigenständiger Tarifvertrag für die Wissenschaft),
    • Entscheidung über die Einführung und Abschaffung von Studiengängen,
    • Abschaffung der Staatsexamina,
    • Wegfall der Kapazitätsverordnung (KapVO),
    • Aufbau eines Stiftungsvermögens und Bildung von freien Rücklagen,
    • Bauherreneigenschaft und Eigentumsrechte für Liegenschaften (einschließlich des Rechts auf Errichtung, Veränderung und Veräußerung von Liegenschaften).

    Ich erspare mir an dieser Stelle eine Detailkritik an diesem Konzept einer entstaatlichten, wettbewerbsgesteuerten „unternehmerischen“ Hochschule und verweise auf meine früheren kritischen Beiträge u.a.:

    Siehe auch: Die Auslieferung der Universitäten an die Wirtschaft, in Albrecht Müllers Buch „Meinungsmache“.

    Siehe als ein Gegenmodell zur wettbewerbsgesteuerten, deregulierten Hochschule:
    Leitbild für eine demokratische und soziale Hochschule

    Ökonomisierung der Wissensgesellschaft – eine Kette von Missverständnissen

    Im Nachgang meines Beitrages zur Hochschulratsberufung an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) möchte ich an dieser Stelle einen ausführlicheren Beitrag von Prof. Dr. Cornelius Weiss veröffentlichen. Der Zwischenruf des ehemaligen Rektors der Universität Leipzig formuliert die Kritik am “neuen” System der Fremdsteuerung der Hochschulen sehr deutlich und kommt zu einer besorgendniserregenden Erkenntnis. Der Beitrag wurde im Rahmen der Konferenz “Ökonomisierung der Wissensgesellschaft” im November vergangenen Jahres an der Universität Leipzig vorgebracht.

    Ökonomisierung der Wissensgesellschaft – eine Kette von Missverständnissen
    - Beitrag zur Konferenz „Ökonomisierung der Wissensgesellschaft“ vom 3.-5.11.2009 an der Universität Leipzig -

    Dieser Beitrag ist weniger Grundsatzreferat denn besorgter Zwischenruf. Der Zwischenruf eines Naturwissenschaftlers, der in der DDR fast 30 Jahre an einer zentralistisch geleiteten und den Interessen der Volkswirtschaft fast völlig untergeordneten Universität gearbeitet hat, der Anfang der 90-iger Jahre zusammen mit vielen engagierten Gleichgesinnten aus Ost und West der Freiheit der Wissenschaft an der Universität Leipzig zum Durchbruch verhelfen wollte – wir nannten das damals „geistige und strukturelle Erneuerung“ – und der nun mit Unverständnis und Sorge beobachtet, dass den deutschen Hochschulen erneut ganz ähnliche Strukturen verordnet werden wie vormals in der DDR.

    Ich möchte in diesem Beitrag die These aufstellen und zu belegen versuchen, dass die zur Zeit in Deutschland stattfindende Debatte zur Rolle von Wissenschaft und Wissen in der Gesellschaft leider zunehmend von einer Reihe schwerwiegender Missverständnisse, Irrtümer und Vorurteile dominiert wird. Von Missverständnissen und Vorurteilen, die zum Teil auf die simple Unkenntnis der Natur und der Antriebskräfte der Wissenschaft zurückzuführen sind, die zum Teil aber auch gezielt gepflegt und verbreitet werden: sowohl von der Politik, um von ihrem langjährigen Versagen abzulenken, als auch von der Wirtschaftslobby, um eigene wissenschaftsfremde Interessen durchzusetzen. Diese Missverständnisse werden der Wissenschaft schweren Schaden zufügen und müssen folglich alsbald ausgeräumt werden. Die Wissenschaft darf nicht mehr nur andere über sich reden und verfügen lassen, sondern muss endlich von sich aus offensiv den Dialog oder notfalls den Streit mit der Politik und der Wirtschaft und auch den Medien suchen und sich in den für sie essentiellen Fragen selbstbewusst und nachdrücklich zu Wort melden.

    Fast täglich kann man von Politikern aller Ebenen und aller couleur die mit bedeutungsschwerer Stimme getroffene Aussage hören, dass Wissen zur wichtigsten Ressource der Zukunft geworden sei und die Wissenschaft folglich eine entscheidende Rolle für die weitere Entwicklung der Gesellschaft spiele. Dieser Satz ist per se durchaus richtig, aber er ist eher trivial und rennt offene Türen ein. Die Entwicklung der Menschheit wurde, seit es sie gibt, von Wissen – sei es durch zunächst unbewusst aus der täglichen Erfahrung gewonnenes oder später bewusst durch forschende Tätigkeit gewonnenes Wissen – getragen. Dieses uralte Wechselspiel zwischen Lernen, Wissen und produktiver Nutzung von Wissen hat Ende des vorigen Jahrhunderts durch die atemberaubend schnelle Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und -übermittlung in der Tat qualitative, fast revolutionäre Veränderungen erfahren.

    Zugleich stehen die westlichen Industriegesellschaften heute vor ihrer größten Herausforderung seit der Erfindung der Dampfmaschine und des mechanischen Webstuhls. Die Trümpfe der klassischen material-, energie- und arbeitsintensiven Großindustrie sind weitgehend ausgereizt, weil es für ihre Produkte kaum mehr expandierende Märkte gibt. Die traditionellen Industrieprodukte können heute fast überall in der Welt hergestellt werden, häufig sogar deutlich billiger: u. a. wegen der niedrigeren Lohnkosten und der weniger strengen Umweltauflagen (ein Zustand, den ich übrigens aus moralischen Gründen für sehr bedenklich halte).

    In der Wirtschaft findet daher eine signifikante Verschiebung der relativen Gewichte weg von den materiellen hin zu den geistigen Ressourcen statt. Bereits jetzt ist Information zum wichtigsten Rohstoff geworden und Forschungs- und Entwick-lungskompetenz zur strategisch entscheidenden Ressource einer Volkswirtschaft. Denn das mit Hilfe dieser Kompetenz aus Informationen durch Selektion, Kombination, Kondensation und Abstraktion abgeleitete neue Wissen stellt bereits einen möglicherweise entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Und Exklusivwissen, Wissen also, über das andere nicht verfügen, ist inzwischen ein wichtiger Handels- und Exportartikel: entweder in materialisierter Form als innovatives oder billiger hergestelltes Produkt oder in ideeller Form als Lizenz oder Patent. Genau deswegen sprechen insbesondere Politiker und Wirtschaftsmanager heute ja gern (wenn auch etwas vollmundig) von der „Wissensgesellschaft“.

    Missverständnis Nr. 1

    Allerdings sind in diesem Zusammenhang oft zwei Aussagen zu hören, die zeigen, dass einige dieser Wortgewaltigen nicht genau wissen, wovon sie reden. So wird gern behauptet, dass sich gegenwärtig alle 5 bis 7 Jahre das Menschheitswissen verdoppelt. Dies wird ebenso simpel wie falsch aus der Tatsache geschlossen, dass die Zahl der mit der Herstellung von Wissen Beschäftigten – also der Wissenschaftler – ebenso wie die Menge der von ihnen produzierten und veröffentlichten Materialien exponentiell zunimmt. (Zur Zeit etwa erscheint weltweit ungefähr alle 4 Sekunden eine Fachpublikation, wobei allerdings bewusste und unbewusste Doppel- und Mehrfachpublikationen ein und desselben Sachverhalts sowie Veröffentlichungen nach dem Prinzip der kleinsten publizierbaren Einheit mitgerechnet sind.) Daraus aber abzuleiten, dass sich auch unser Wissen im selben Tempo vermehrt, ist ein Trugschluss. Nicht das Wissen wächst exponentiell an, sondern zunächst lediglich die Menge der verfügbaren Daten und Informationen. Daraus methodisch strukturiertes, gewichtetes und gesichertes Wissen zu extrahieren, ist ein ganz anderer Prozess, ein Prozess, der – je weiter die Wissenschaft in die Geheimnisse der belebten und der unbelebten Natur und des Geistes eindringt – ideell und materiell immer aufwendiger, also teurer wird. Wirklich relevantes neues Wissen wird deshalb immer seltener und kostbarer.

    Missverständnis Nr. 2

    Auf einem ähnlichen Irrtum beruht eine zweite oft zu hörende und eigentlich höchst arrogante Aussage: dass nämlich unser Wissen eine immer kürzere Halbwertszeit besitze, also immer schneller veralte. Schon die Verwendung des aus den Naturwissenschaften – nämlich der Kernphysik – stammenden und streng definierten Begriffs Halbwertszeit ist in Bezug auf Wissen semantischer Unsinn. Die Halbwertszeit ist die Zeit, in der von einer ursprünglich vorhandenen Menge radioaktiver Atome die Hälfte zerfallen ist. Nach dem Ablauf von 10 Halbwertszeiten ist also von der Anfangsmenge nur noch knapp 1 Tausendstel, nach weiteren 10 Halbwertszeiten weniger als 1 Millionstel übrig. Wenn also Wissen eine – völlig beliebige – endliche Halbwertszeit besäße, würde es irgendwann vollständig verschwunden sein. Richtig ist lediglich, dass jede neue Erkenntnis unweigerlich zu neuen Fragen führt. Oder wie schon Johann Wolfgang v. Goethe es ausdrückte: „mit dem Wissen wächst der Zweifel“. Aber dass auf die neuen Fragen, die unvermeidlich aus neuem Wissen erwachsen, stets neue Antworten gesucht und gefunden werden, bedeutet gewiss nicht, dass das bereits vorhandene systematische Wissen regelmäßig antiquiert oder wertlos wird, sondern dass es laufend weiterentwickelt, vertieft und verfeinert wird.

    Was tatsächlich immer schneller verschleißt, sind die Arbeitsmittel, das Handwerkszeug, mit dem aus Daten und Informationen Wissen gewonnen wird, also Hypothesen, Theorien und Modelle (im Klartext: Vermutungen und Hilfskonstruktionen) sowie die experimentellen Techniken, vor allem dann, wenn sie auf sehr spezifische Fragestellungen zugeschnitten sind. Wobei sogleich einschränkend zu bemerken ist, dass auch ältere, für bestimmte aktuelle Probleme unzureichende Theorien und Methoden bei anderen Fragestellungen durchaus zu richtigen Resultaten führen können. So hat das Theoriengebäude der klassischen Physik seine Bedeutung nicht verloren, nachdem die Quantenmechanik entwickelt wurde, und die Valenzstrichschreibweise der Chemiker ist nicht generell falsch, weil es die moderne Elektronentheorie der chemischen Bindung gibt. Es kommt allerdings darauf an, bei der Benutzung eines bestimmten Modells oder einer Versuchsanordnung deren Anwendungsbereiche und -grenzen genau zu beachten. Dazu muss man diese kennen, und das ist eben auch wertvolles Wissen. Die stete Erweiterung und Verfeinerung des methodischen Arsenals ist im Übrigen wissenschaftsimmanent, der Mensch betreibt sie kontinuierlich, seit er versucht, seine Welt zu erkennen, zu beschreiben und daraus Nutzen zu ziehen.

    Trotzdem scheint es mir aus den oben genannten Gründen durchaus gerechtfertigt zu sein, von einem Übergang von der Industriegesellschaft zur Wissens- oder besser Informationsgesellschaft zu sprechen. Die Gesellschaft ist deshalb mehr als jemals zuvor dafür verantwortlich und sollte (jedenfalls wenn sie nicht nur im Heute lebt sondern auch an morgen denkt) mehr denn je daran interessiert sein, ihren Bürgern und insbesondere der jungen Generation alle Möglichkeiten des Wissenserwerbs, also des Zugangs zu einer gediegenen Bildung, offen zu halten. Und zwar keineswegs nur aus vordergründig wirtschaftlichen Überlegungen. Die Bildungsfrage ist vielmehr zum Schnittpunkt einer zukunftsorientierten und gerechten Gesellschafts , Wirtschafts- und Sozialpolitik geworden. Denn Bildung entscheidet einerseits immer mehr über Lebensperspektiven und Teilnahmechancen eines jeden Einzelnen. Und andererseits bedarf die demokratische Gesellschaft insgesamt, um das von der Menschheit akkumulierte Wissen optimal zu ihrem Wohle und ihrer Weiterentwicklung nutzen zu können, ja, um überhaupt funktionieren zu können, gebildeter Bürger. In Kurzform: Bildung ist und bleibt ein gemeinnütziges öffentliches Gut.

    Wenn die Politik diese Sachverhalte, wie sie in ihren Sonntagsreden immer wieder behauptet, wirklich verinnerlicht hätte, sähe es heute in der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft wohl anders aus. Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt wäre nicht von 6,9 % im Jahr 1995 auf 6,2 % 2006 zurückgegangen, Deutschland stünde in Europa nicht an drittletzter Stelle bezüglich seiner Aufwendungen für Bildung, die Hochschulen wären nicht seit 3 Jahrzehnten extrem überlastet und unterfinanziert, die Investitionslücke bei der Hochschulsanierung würde nicht von Jahr zu Jahr größer. Aber die meisten Politiker, gefangen in ihren beschränkten Sach- und Zeithorizonten, haben nicht verstanden oder wollen gar nicht mehr verstehen, was Wissenschaft wirklich ist, wie sie funktioniert und was sie für die Gesellschaft bedeutet. Anders ist nicht zu begreifen, dass seit Jahren die Mahnungen des Wissenschaftsrates, dass Deutschland zu wenig für Bildung und Wissenschaft tut, ignoriert werden, anders ist nicht zu begreifen, dass die Politik zwar regelmäßig mit großem Aufwand sog. Bildungsgipfel, Excellenzinitiativen, Hochschulpakte und ähnliche öffentlichkeitswirksame Aktionen inszeniert, den Hochschulen aber zeitgleich immer neue Mittel- und Stellenkürzungen zumutet. Anders ist auch das unkritische Nachbeten der vor allem aus einflussreichen Wirtschaftsverbänden stammenden und von einer breiten Öffentlichkeit unglücklicherweise inzwischen übernommenen neoliberalen Weisheiten von Wettbewerb, Profilbildung, Qualitätssicherung, Leistungskontrolle und Leistungsanreizen, Effizienz, und – natürlich – Exzellenz nicht zu begreifen

    Missverständnis Nr.3

    Inzwischen scheint die Politik angesichts der von ihr selbst leichtfertig – Stichwort Steuersenkungswahn – leer geplünderten öffentlichen Kassen und unter dem Druck der Wirtschaftslobby vollends zu resignieren und sich unter dem Deckmäntelchen „Mehr Autonomie für die Hochschulen“ aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Die jüngere Hochschulgesetzgebung in Bund und Ländern jedenfalls öffnet einer feindlichen Übernahme der Hochschulen durch die neoliberalen sog. Reformer Tor und Tür. Nach deren Vorstellungen sollen nun die Gesetze des Marktes ungeahnte Kräfte freisetzen und die angeblich „im Kern verrotteten“ Universitäten mit ihren „verkrusteten Strukturen“ und „faulen Professoren“ entfesseln und retten. Bildung – ursprünglich nach allgemeinem Konsens ein wichtiges Bürgerrecht – soll zur Ware, die Studierenden sollen zu Kunden gemacht werden, die angeblich unvermeidliche Einführung von Studiengebühren – in mehreren Bundesländern sind sie bereits gesetzlich vorgeschrieben – soll den Wettbewerb unter den Hochschulen ankurbeln und damit die Qualität des Studienangebots verbessern. Zugleich soll dadurch der erwünschte nachfrage- und preisorientierte Steuerungseffekt auf die Hochschulen entstehen.

    Vermutlich ist dies schon kein Missverständnis mehr, sondern eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Denn die ökonomische Grundregel, wonach ein höherer Preis die Nachfrage senkt, gilt natürlich auch auf dem angestrebten Bildungsmarkt. Tatsächlich haben nach einer Studie des Hochschul-Informations-Systems HIS im Jahr 2006 rund 18000 Abiturienten – vor allem Frauen und junge Leute aus den sozial schwachen und bildungsfernen Schichten – nur deshalb auf ein Studium verzichtet, weil sie die geforderten Studiengebühren nicht aufzubringen vermögen. Damit werden nicht nur kostbare geistige Ressourcen verschenkt, sondern die für die Stabilität und Entwicklung der demokratischen Gesellschaft wichtigen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben des Staates klar konterkariert.

    Zudem birgt das permanente Schielen auf den Markt die Gefahr, dass die Hochschulen, betriebswirtschaftlichen Überlegungen und modischen Trends folgend, der Verlockung erliegen, kostenintensive Studiengänge wie die Naturwissenschaften oder die Medizin sowie die schwächer nachgefragten sog. kleinen Fächer („Orchideenfächer“) am Bedarf der Gesellschaft vorbei zugunsten der kostenarmen Massenfächer abzubauen. Die daraus resultierende geistige Armut der Gesellschaft bis hin zum Banausentum ebenso wie akuter Fachkräftemangel auf (auch volkswirtschaftlich) wichtigen Gebieten ist abzusehen.

    Es kommt hinzu, dass die weiteren originären Aufgaben und Angebote der Hochschulen – die primär zweckfreie Suche nach Erkenntnis und Wahrheit, die Befriedigung des angesichts der kaum noch beherrschbaren Datenflut wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedarfs an geistiger Orientierung, die Moderation des Dialogs der Denkrichtungen, Kulturen und Traditionen sowie des Gesprächs der Generationen, ihre Funktion als Zentren des Geisteslebens der Gesellschaft – eh nicht marktfähig gemacht werden können, da sie weder quantitativ messbar noch vordergründig „verwertbar“ sind.

    Missverständnis Nr. 4

    Inzwischen hat auch der Hauptprotagonist der aktuellen neoliberalen Hochschul-Reformwut, das vom Bertelsmann-Konzern gegründete und jährlich mit Millionen Euro geförderte Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), wohl begriffen, dass über die Qualität von Forschung nicht das Verhältnis von Angebot und Nachfrage Aufschluss geben kann. Es hat daher das Hochschul- und Fakultäts-Ranking als Fiktion für den Marktwettbewerb entdeckt. Das Ranking ist der Versuch, durch die Abfrage bestimmter Daten – von Drittmitteln und Publikationen pro Wissenschaftler, von Ausstattungsmerkmalen, von subjektiven Beurteilungen durch Professoren und Studenten sowie durch die Personalchefs von Betrieben, die Absolventen der Hochschulen beschäftigen, etc.- Qualität in Zahlen auszudrücken und damit Objektivität und Vergleichbarkeit vorzuspiegeln.

    Wie zweifelhaft sowohl die methodischen Grundlagen als auch die Ergebnisse dieser Art der Qualitätsbewertung trotz aller Erweiterungen und statistischen Raffinessen sind, wurde auf dieser Tagung bereits mehrfach belegt. Wir sollten uns lieber darauf verlassen, dass die Angehörigen der Scientific Community in der Regel sehr gut beurteilen können, wie es um die Qualität der Forschung sowohl der mit ihnen entweder kooperierenden oder konkurrierenden engeren Fachkollegen als auch ganzer Fakultäten und Hochschulen steht, ganz einfach weil auf jedes irgendwo publiziertes Forschungsergebnis irgendwann zurückgegriffen wird und dabei sein Wahrheitsgehalt ebenso wie seine Relevanz automatisch an den Tag kommt.

    Missverständnis Nr. 5

    Natürlich müssen entsprechend der neuen Wettbewerbsideologie auch die Hochschulen „unternehmerisch“ agieren, dazu brauchen sie nach Ansicht der Marktradikalen keine oder nur höchst eingeschränkte Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen und keine Bottom-up-Strukturen demokratischer Willensbildung und Interessenvertretung, in denen angeblich jede geplante Neuerung zerredet und nur bürokratische Hemmnisse aufgebaut werden. Sie brauchen vielmehr streng hierarchische Unternehmensstrukturen möglichst nach dem Vorbild einer Aktiengesellschaft, ein „modernes professionelles Management“ mit fast unbegrenzten Entscheidungsbefugnissen, das von der Spitze aus bis in die letzte Verzweigung des „Unternehmens Hochschule“ straff durchregiert, mehr oder weniger selbstherrlich die strategischen Entscheidungen trifft und dem „Personal“ – gemeint sind die Wissenschaftler – ohne lange Diskussion quasi per Dekret vorgibt, was zu tun und was zu unterlassen ist, wie die Ressourcen einzusetzen sind, welches Wissens- oder Lehrgebiet Marktchancen hat und daher zu fördern ist und welches nicht. Die dieser Logik folgende Gesetzgebung schreibt inzwischen in fast allen Bundesländern die rigorose Beschneidung der Kompetenzen oder sogar die völlige Abschaffung der wichtigsten Gremien der akademischen Selbstverwaltung wie z. B. des Konzils – also des Parlaments der Hochschule vor.

    In diesem Zusammenhang macht es schon sehr nachdenklich, dass kürzlich ein Ministerpräsident und Landesvorsitzender einer großen Volkspartei vor Studierenden erklären konnte, dass Demokratie, weil angeblich ineffizient, nicht in die Hochschulen gehöre. Ja, natürlich, Demokratie ist teuer, anstrengend und oft genug sehr zeitaufwendig. Und die Parlamente können für die Regierenden durchaus lästig werden, da sie deren immanente Selbstherrlichkeit und Eigenmächtigkeit begrenzen. Aber gerade das ist ja der Sinn und die Stärke der Demokratie, gerade dadurch kann sie dazu beitragen, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Sie aus Gründen einer falsch verstandenen Effizienz in Frage zu stellen – hier hätte ich einen Aufschrei der Öffentlichkeit oder wenigstens deutlichen Widerspruch von Seiten politischer Institutionen oder etwa der Hochschulrektorenkonferenz erwartet. Ich halte es jedenfalls für einen groben Verstoß gegen unsere Sorgfaltspflicht für die nächste Generation, die Demokratie ausgerechnet an den Hohen Schulen der Nation, wo junge Menschen sie erfahren, üben und leben sollten, mit welcher Begründung auch immer zu diskreditieren, einzuschränken oder gar vollends abzuschaffen.

    Im Übrigen lehrt jahrhundertlange Erfahrung, dass Wissenschaft nicht von oben gelenkt oder gar befohlen werden kann. Kein Manager, und sei er noch so hoch bezahlt, gebildet und erfahren, kein Politiker, keine Kommission, nicht einmal ein ggf. mit der Evaluierung beauftragter ausgewiesener Fachkollege kann ein bestimmtes Forschungsvorhaben besser verstehen als die konkret damit befassten Wissenschaftler. Und selbst diese können nur sehr selten beurteilen, ob, wie und wann dieses Vorhaben in irgendeiner Weise Früchte tragen, also zu relevanten neuen Erkenntnissen oder gar zu wirtschaftlich verwertbaren Innovationen führen wird.

    Wissenschaft ist und bleibt ein mit Risiken und Irrtümern verbundener chaotischer Prozess, sie geht verschlungene, manchmal sogar spielerische Wege und braucht einen langen Atem. Ihre Ergebnisse lassen sich prinzipiell nicht rational planen. Was sich planen lässt, ist lediglich das schon grundsätzlich Bekannte, sind bestenfalls Präzisierungen und Weiterentwicklungen. Dagegen wurden fast alle bahnbrechenden Entdeckungen in der Geschichte eher zufällig und unerwartet gemacht, sie waren Früchte des unruhigen Geistes und des selbst bestimmten (Quer-)Denkens und Forschens und mussten sich häufig erst in langen z. T. schmerzhaften Auseinandersetzungen gegen die bis dahin herrschende Lehrmeinung (die Basis jeder „Planung“ also) durchsetzen. Jede Art von „Kommandowissenschaft“ ist daher ein Widerspruch in sich.

    Missverständnis Nr. 6

    Natürlich soll das neu etablierte Hochschulmanagement auch die erforderlichen Leistungskontrollen veranlassen und durch geeignete materielle Leistungsanreize die Effizienz von Forschung und Lehre verbessern. So und nur so könne letztendlich Excellenz erreicht werden. Mit derartigen Aussagen offenbaren die Apologeten des Marktes ihr absolutes Unverständnis für die wahren Antriebskräfte der Wissenschaft und für ihre bewährten Kontroll- und Selbststeuerungsmechanismen und ihr tiefes  Misstrauen gegenüber den Wissenschaftlern. Sie verkennen völlig, dass die wichtigste Motivation für den leidenschaftlichen Forscher die produktive Neugier ist, der zutiefst menschliche Drang, bisher Unbekanntes zu erkunden, zu sehen, was hinter dem Horizont ist, den Dingen auf den Grund zu gehen. Das ist es, was ihn gelegentlich Feierabend, Familie und die eigene Gesundheit vergessen lässt. An zweiter Stelle steht der verständliche Wunsch, innerhalb der engeren oder weiteren Wissenschaftsfamilie bekannt zu sein und Ansehen zu genießen. Erst ganz zuletzt kommen die finanziellen Anreize. Und wer nicht vom Feuer der Wissenschaft erfasst ist, wer nicht den Drang kennt, sein Wissen mit anderen zu teilen, und die Studierenden nicht als Partner schätzt, wird auch durch ein Traumgehalt nicht zu einem erfolgreichen Forscher und guten Hochschullehrer. Ganz im Gegenteil droht die Gefahr, dass Menschen an die Hochschulen gelockt werden, die eben nicht in die Wissenschaft gehören, die weniger nach Erkenntnis denn nach Karriere und sicherem Auskommen streben und sich geistig zur Ruhe setzen, sobald sie sich eine Professur erdient haben.

    Missverständnis Nr. 7

    Damit der Wettbewerb zwischen den Hochschulen auch richtig funktioniert, muss schließlich dafür gesorgt werden, dass der Einfluss von Staat und Politik auf ein Minimum reduziert wird. Den Parlamenten, die eigentlich für die Wahrung gesamtgesellschaftlicher Interessen gegenüber den Hochschulen verantwortlich sind, ist die Rolle von bloßen Zahlmeistern zugedacht, sie haben nur noch die staatlichen Zuschüsse zu gewähren und Finanzierungssicherheit bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode zu garantieren.

    Als Organ der Finanz- und auch Fachaufsicht wird dem Management der Hochschule nach dem Vorbild einer Aktiengesellschaft eine Art Aufsichtsrat gegenübergestellt. Dieser sog. Hochschulrat ist mit weit reichenden, die Interessen und Aufgaben der Hochschulen direkt tangierenden Kompetenzen ausgestattet und besteht in der Regel mehrheitlich aus Vertretern der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens und des zuständigen Ministeriums, also aus eher wissenschaftsfernen Personen. Geradezu skandalös für einen demokratischen Rechtsstaat ist die Tatsache, dass dieser Hochschulrat keiner irgendwie legitimierten Instanz gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Seine Mitglieder entscheiden vielmehr, auch wenn sie dies nach bestem Wissen und Gewissen tun, über das Schicksal der ihnen anvertrauten Hochschule und damit über das Geld der Steuerzahler allein und ohne persönliches Risiko nach ihrem subjektiven wissenschaftlichen, politischen oder ökonomischen Gusto.

    Die versprochene Hochschulautonomie erweist sich also als glatter Etikettenschwindel. Die  bisherige Fremdsteuerung durch die Ministerialbürokratie wird lediglich gegen die Fremdsteuerung durch den Hochschulrat und die ausufernden Bürokratien der Evaluierer, Akkreditierer und Zertifizierer ausgetauscht. Mit dem Unterschied, dass die neue Fremdsteuerung für die Hochschulen deutlich teurer wird als die alte. Und mit dem gravierenden Nachteil, dass die Hochschulen in absehbarer Zeit nicht mehr primär gesamtgesellschaftlichen Interessen sondern vor allem denen der Wirtschaft dienen werden.

    Das Wissenschaftssystem der DDR

    In diesem Zusammenhang ist übrigens ein Blick auf die Organisation der Forschung und des Hochschulwesens in der DDR sehr lehrreich. Wissenschaft wurde in der DDR rein utilitaristisch als Produktivkraft verstanden, die sich strikt an den Bedürfnissen der Volkswirtschaft zu orientieren hatte. Selbst die Grundlagenforschung sollte möglichst „anwendungsorientiert“ erfolgen und wurde zunehmend zu Gunsten der Auftragsforschung vernachlässigt.

    Die Forschung galt grundsätzlich als planbar und war Teil der Volkswirtschaftspläne. Die strategischen Grundsatzentscheidungen fielen in der Abteilung Wissenschaft beim ZK der SED, im Ministerrat und im Forschungsrat der DDR. Die Planung, Leitung, Termin- und Ergebniskontrolle der in sog. Pflichtenheften fixierten konkreten Forschungsaufgaben erfolgte einerseits durch die Auftraggeber aus der Industrie bzw. soweit es sich um Themen der angewandten  Grundlagenforschung handelte, streng zentralistisch über sog. Hauptforschungsrichtungen (HFR) und die ihnen untergeordneten Forschungsrichtungen (FR). Als Anreizsystem diente der „sozialistische Wettbewerb“ zwischen den einzelnen Forschungseinrichtungen, also auch zwischen den Hochschulen ebenso wie zwischen deren Substrukturen, sowie ein System von Erfolgsprämien und leistungsbezogenen Gehaltszuschlägen (LAZ = leistungsabhängiger Zuschlag, LOZ = leistungsorientierter Zuschlag), die von den jeweils höheren Ebenen an die Berichtspflichtigen vergeben werden konnten. Die wichtigsten Kriterien für die Qualität von Forschung waren die Wirksamkeit in der Produktion und die Einhaltung der geplanten Termine. Das ganze war verbunden mit einem umfangreichen bürokratischen Antrags- und Berichtswesen, das viel Papier und Arbeitskapazität verbrauchte.

    Auch die innere Struktur der Hochschulen folgte dem Prinzip des „demokratischen Zentralismus“. Der Rektor wurde nicht frei gewählt, sondern der Hochschule nach jahrelanger Vorbereitung im „Kaderentwicklungprogramm“ und nach Auswahl und Prüfung durch den Partei- und Staatsapparat „vorgeschlagen“ und im Konzil per Akklamation bestätigt. Er und die Prorektoren besaßen in allen Fragen von Forschung und Lehre Weisungsrecht gegenüber allen Hochschulangehörigen, also auch gegenüber den Sektionsdirektoren und Wissenschaftsbereichleitern. Ein – ebenfalls nicht gewählter – „Gesellschaftlicher Rat“ aus Vertretern der Wirtschaft und des Partei- und Staatsapparates hatte in etwa die gleichen Vollmachten wie die heutigen Hochschulräte.

    Fazit

    Es scheint nach den schlechten Erfahrungen mit der Wissenschafts- und Hochschulpolitik der DDR paradox, aber die Analogien zwischen dem damaligen und dem heute wieder weit verbreiteten grundsätzlichen Unverständnis für das Wesen der Wissenschaft, zwischen den ebenso hilflosen wie untauglichen Versuchen der Planung und Lenkung von Forschung damals und heute und zwischen der Struktur der DDR-Hochschulen und dem heute propagierten marktwirtschaftlichen Leitbild der Hochschulen sind unübersehbar.

    Die von der Wirtschaft und der Politik mit geradezu missionarischem Eifer verbreiteten neoliberalen Heilslehren und Patentrezepte zur Förderung der „Effizienz“ wissenschaftlichen Arbeitens erweisen sich also in Wahrheit als alte Hüte und haben ihre Untauglichkeit bereits zur Genüge bewiesen. Es ist an der Zeit, dass wir, in der besonderen Verantwortung für die Freiheit und die Entwicklung der Wissenschaft in unserem Lande, uns entschieden gegen die von blanker Ignoranz und privaten Interessen getragenen Zumutungen und Einmischungen der selbsternannten „Hochschul-Reformer“ und die damit unweigerlich verbundene Trivialisierung und Barbarisierung des Wissens zur Wehr setzen. Es würde den ostdeutschen Hochschulen mit ihren noch relativ frischen Erinnerungen an die Zeit der Plan- und Kommandowissenschaft gut zu Gesicht stehen, hierbei mutig voran zu gehen.

    Prof. Dr. Cornelius Weiss

    Der Beitrag “Ökonomisierung der Wissensgesellschaft – eine Kette von Missverständnissen” steht hier ebenfalls als pdf zur Verfügung.

    Prof. Dr. Cornelius Weiss

    Ökonomisierung der Wissensgesellschaft – eine Kette von Missverständnissen

    - Beitrag zur Konferenz „Ökonomisierung der Wissensgesellschaft“ vom 3.-5.11.2009 an der Universität Leipzig -

    Dieser Beitrag ist weniger Grundsatzreferat denn besorgter Zwischenruf. Der Zwischenruf eines Naturwissenschaftlers, der in der DDR fast 30 Jahre an einer zentralistisch geleiteten und den Interessen der Volkswirtschaft fast völlig untergeordneten Universität gearbeitet hat, der Anfang der 90-iger Jahre zusammen mit vielen engagierten Gleichgesinnten aus Ost und West der Freiheit der Wissenschaft an der Universität Leipzig zum Durchbruch verhelfen wollte – wir nannten das damals „geistige und strukturelle Erneuerung“ – und der nun mit Unverständnis und Sorge beobachtet, dass den deutschen Hochschulen erneut ganz ähnliche Strukturen verordnet werden wie vormals in der DDR.

    Ich möchte in diesem Beitrag die These aufstellen und zu belegen versuchen, dass die zur Zeit in Deutschland stattfindende Debatte zur Rolle von Wissenschaft und Wissen in der Gesellschaft leider zunehmend von einer Reihe schwerwiegender Missverständnisse, Irrtümer und Vorurteile dominiert wird. Von Missverständnissen und Vorurteilen, die zum Teil auf die simple Unkenntnis der Natur und der Antriebskräfte der Wissenschaft zurückzuführen sind, die zum Teil aber auch gezielt gepflegt und verbreitet werden: sowohl von der Politik, um von ihrem langjährigen Versagen abzulenken, als auch von der Wirtschaftslobby, um eigene wissenschaftsfremde Interessen durchzusetzen. Diese Missverständnisse werden der Wissenschaft schweren Schaden zufügen und müssen folglich alsbald ausgeräumt werden. Die Wissenschaft darf nicht mehr nur andere über sich reden und verfügen lassen, sondern muss endlich von sich aus offensiv den Dialog oder notfalls den Streit mit der Politik und der Wirtschaft und auch den Medien suchen und sich in den für sie essentiellen Fragen selbstbewusst und nachdrücklich zu Wort melden.

    Fast täglich kann man von Politikern aller Ebenen und aller couleur die mit bedeutungsschwerer Stimme getroffene Aussage hören, dass Wissen zur wichtigsten Ressource der Zukunft geworden sei und die Wissenschaft folglich eine entscheidende Rolle für die weitere Entwicklung der Gesellschaft spiele. Dieser Satz ist per se durchaus richtig, aber er ist eher trivial und rennt offene Türen ein. Die Entwicklung der Menschheit wurde, seit es sie gibt, von Wissen – sei es durch zunächst unbewusst aus der täglichen Erfahrung gewonnenes oder später bewusst durch forschende Tätigkeit gewonnenes Wissen – getragen. Dieses uralte Wechselspiel zwischen Lernen, Wissen und produktiver Nutzung von Wissen hat Ende des vorigen Jahrhunderts durch die atemberaubend schnelle Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und -übermittlung in der Tat qualitative, fast revolutionäre Veränderungen erfahren.

    Zugleich stehen die westlichen Industriegesellschaften heute vor ihrer größten Herausforderung seit der Erfindung der Dampfmaschine und des mechanischen Webstuhls. Die Trümpfe der klassischen material-, energie- und arbeitsintensiven Großindustrie sind weitgehend ausgereizt, weil es für ihre Produkte kaum mehr expandierende Märkte gibt. Die traditionellen Industrieprodukte können heute fast überall in der Welt hergestellt werden, häufig sogar deutlich billiger: u. a. wegen der niedrigeren Lohnkosten und der weniger strengen Umweltauflagen (ein Zustand, den ich übrigens aus moralischen Gründen für sehr bedenklich halte).

    In der Wirtschaft findet daher eine signifikante Verschiebung der relativen Gewichte weg von den materiellen hin zu den geistigen Ressourcen statt. Bereits jetzt ist Information zum wichtigsten Rohstoff geworden und Forschungs- und Entwick-lungskompetenz zur strategisch entscheidenden Ressource einer Volkswirtschaft. Denn das mit Hilfe dieser Kompetenz aus Informationen durch Selektion, Kombination, Kondensation und Abstraktion abgeleitete neue Wissen stellt bereits einen möglicherweise entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Und Exklusivwissen, Wissen also, über das andere nicht verfügen, ist inzwischen ein wichtiger Handels- und Exportartikel: entweder in materialisierter Form als innovatives oder billiger hergestelltes Produkt oder in ideeller Form als Lizenz oder Patent. Genau deswegen sprechen insbesondere Politiker und Wirtschaftsmanager heute ja gern (wenn auch etwas vollmundig) von der „Wissensgesellschaft“.

    Missverständnis Nr. 1

    Allerdings sind in diesem Zusammenhang oft zwei Aussagen zu hören, die zeigen, dass einige dieser Wortgewaltigen nicht genau wissen, wovon sie reden. So wird gern behauptet, dass sich gegenwärtig alle 5 bis 7 Jahre das Menschheitswissen verdoppelt. Dies wird ebenso simpel wie falsch aus der Tatsache geschlossen, dass die Zahl der mit der Herstellung von Wissen Beschäftigten – also der Wissenschaftler – ebenso wie die Menge der von ihnen produzierten und veröffentlichten Materialien exponentiell zunimmt. (Zur Zeit etwa erscheint weltweit ungefähr alle 4 Sekunden eine Fachpublikation, wobei allerdings bewusste und unbewusste Doppel- und Mehrfachpublikationen ein und desselben Sachverhalts sowie Veröffentlichungen nach dem Prinzip der kleinsten publizierbaren Einheit mitgerechnet sind.) Daraus aber abzuleiten, dass sich auch unser Wissen im selben Tempo vermehrt, ist ein Trugschluss. Nicht das Wissen wächst exponentiell an, sondern zunächst lediglich die Menge der verfügbaren Daten und Informationen. Daraus methodisch strukturiertes, gewichtetes und gesichertes Wissen zu extrahieren, ist ein ganz anderer Prozess, ein Prozess, der – je weiter die Wissenschaft in die Geheimnisse der belebten und der unbelebten Natur und des Geistes eindringt – ideell und materiell immer aufwendiger, also teurer wird. Wirklich relevantes neues Wissen wird deshalb immer seltener und kostbarer.

    Missverständnis Nr. 2

    Auf einem ähnlichen Irrtum beruht eine zweite oft zu hörende und eigentlich höchst arrogante Aussage: dass nämlich unser Wissen eine immer kürzere Halbwertszeit besitze, also immer schneller veralte. Schon die Verwendung des aus den Naturwissenschaften – nämlich der Kernphysik – stammenden und streng definierten Begriffs Halbwertszeit ist in Bezug auf Wissen semantischer Unsinn. Die Halbwertszeit ist die Zeit, in der von einer ursprünglich vorhandenen Menge radioaktiver Atome die Hälfte zerfallen ist. Nach dem Ablauf von 10 Halbwertszeiten ist also von der Anfangsmenge nur noch knapp 1 Tausendstel, nach weiteren 10 Halbwertszeiten weniger als 1 Millionstel übrig. Wenn also Wissen eine – völlig beliebige – endliche Halbwertszeit besäße, würde es irgendwann vollständig verschwunden sein. Richtig ist lediglich, dass jede neue Erkenntnis unweigerlich zu neuen Fragen führt. Oder wie schon Johann Wolfgang v. Goethe es ausdrückte: „mit dem Wissen wächst der Zweifel“. Aber dass auf die neuen Fragen, die unvermeidlich aus neuem Wissen erwachsen, stets neue Antworten gesucht und gefunden werden, bedeutet gewiss nicht, dass das bereits vorhandene systematische Wissen regelmäßig antiquiert oder wertlos wird, sondern dass es laufend weiterentwickelt, vertieft und verfeinert wird.

    Was tatsächlich immer schneller verschleißt, sind die Arbeitsmittel, das Handwerkszeug, mit dem aus Daten und Informationen Wissen gewonnen wird, also Hypothesen, Theorien und Modelle (im Klartext: Vermutungen und Hilfskonstruktionen) sowie die experimentellen Techniken, vor allem dann, wenn sie auf sehr spezifische Fragestellungen zugeschnitten sind. Wobei sogleich einschränkend zu bemerken ist, dass auch ältere, für bestimmte aktuelle Probleme unzureichende Theorien und Methoden bei anderen Fragestellungen durchaus zu richtigen Resultaten führen können. So hat das Theoriengebäude der klassischen Physik seine Bedeutung nicht verloren, nachdem die Quantenmechanik entwickelt wurde, und die Valenzstrichschreibweise der Chemiker ist nicht generell falsch, weil es die moderne Elektronentheorie der chemischen Bindung gibt. Es kommt allerdings darauf an, bei der Benutzung eines bestimmten Modells oder einer Versuchsanordnung deren Anwendungsbereiche und -grenzen genau zu beachten. Dazu muss man diese kennen, und das ist eben auch wertvolles Wissen. Die stete Erweiterung und Verfeinerung des methodischen Arsenals ist im Übrigen wissenschaftsimmanent, der Mensch betreibt sie kontinuierlich, seit er versucht, seine Welt zu erkennen, zu beschreiben und daraus Nutzen zu ziehen.

    Trotzdem scheint es mir aus den oben genannten Gründen durchaus gerechtfertigt zu sein, von einem Übergang von der Industriegesellschaft zur Wissens- oder besser Informationsgesellschaft zu sprechen. Die Gesellschaft ist deshalb mehr als jemals zuvor dafür verantwortlich und sollte (jedenfalls wenn sie nicht nur im Heute lebt sondern auch an morgen denkt) mehr denn je daran interessiert sein, ihren Bürgern und insbesondere der jungen Generation alle Möglichkeiten des Wissenserwerbs, also des Zugangs zu einer gediegenen Bildung, offen zu halten. Und zwar keineswegs nur aus vordergründig wirtschaftlichen Überlegungen. Die Bildungsfrage ist vielmehr zum Schnittpunkt einer zukunftsorientierten und gerechten Gesellschafts‑, Wirtschafts- und Sozialpolitik geworden. Denn Bildung entscheidet einerseits immer mehr über Lebensperspektiven und Teilnahmechancen eines jeden Einzelnen. Und andererseits bedarf die demokratische Gesellschaft insgesamt, um das von der Menschheit akkumulierte Wissen optimal zu ihrem Wohle und ihrer Weiterentwicklung nutzen zu können, ja, um überhaupt funktionieren zu können, gebildeter Bürger. In Kurzform: Bildung ist und bleibt ein gemeinnütziges öffentliches Gut.

    Wenn die Politik diese Sachverhalte, wie sie in ihren Sonntagsreden immer wieder behauptet, wirklich verinnerlicht hätte, sähe es heute in der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft wohl anders aus. Der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt wäre nicht von 6,9 % im Jahr 1995 auf 6,2 % 2006 zurückgegangen, Deutschland stünde in Europa nicht an drittletzter Stelle bezüglich seiner Aufwendungen für Bildung, die Hochschulen wären nicht seit 3 Jahrzehnten extrem überlastet und unterfinanziert, die Investitionslücke bei der Hochschulsanierung würde nicht von Jahr zu Jahr größer. Aber die meisten Politiker, gefangen in ihren beschränkten Sach- und Zeithorizonten, haben nicht verstanden oder wollen gar nicht mehr verstehen, was Wissenschaft wirklich ist, wie sie funktioniert und was sie für die Gesellschaft bedeutet. Anders ist nicht zu begreifen, dass seit Jahren die Mahnungen des Wissenschaftsrates, dass Deutschland zu wenig für Bildung und Wissenschaft tut, ignoriert werden, anders ist nicht zu begreifen, dass die Politik zwar regelmäßig mit großem Aufwand sog. Bildungsgipfel, Excellenzinitiativen, Hochschulpakte und ähnliche öffentlichkeitswirksame Aktionen inszeniert, den Hochschulen aber zeitgleich immer neue Mittel- und Stellenkürzungen zumutet. Anders ist auch das unkritische Nachbeten der vor allem aus einflussreichen Wirtschaftsverbänden stammenden und von einer breiten Öffentlichkeit unglücklicherweise inzwischen übernommenen neoliberalen Weisheiten von Wettbewerb, Profilbildung, Qualitätssicherung, Leistungskontrolle und Leistungsanreizen, Effizienz, und – natürlich – Exzellenz nicht zu begreifen

    Missverständnis Nr.3

    Inzwischen scheint die Politik angesichts der von ihr selbst leichtfertig – Stichwort Steuersenkungswahn – leer geplünderten öffentlichen Kassen und unter dem Druck der Wirtschaftslobby vollends zu resignieren und sich unter dem Deckmäntelchen „Mehr Autonomie für die Hochschulen“ aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Die jüngere Hochschulgesetzgebung in Bund und Ländern jedenfalls öffnet einer feindlichen Übernahme der Hochschulen durch die neoliberalen sog. Reformer Tor und Tür. Nach deren Vorstellungen sollen nun die Gesetze des Marktes ungeahnte Kräfte freisetzen und die angeblich „im Kern verrotteten“ Universitäten mit ihren „verkrusteten Strukturen“ und „faulen Professoren“ entfesseln und retten. Bildung – ursprünglich nach allgemeinem Konsens ein wichtiges Bürgerrecht – soll zur Ware, die Studierenden sollen zu Kunden gemacht werden, die angeblich unvermeidliche Einführung von Studiengebühren – in mehreren Bundesländern sind sie bereits gesetzlich vorgeschrieben – soll den Wettbewerb unter den Hochschulen ankurbeln und damit die Qualität des Studienangebots verbessern. Zugleich soll dadurch der erwünschte nachfrage- und preisorientierte Steuerungseffekt auf die Hochschulen entstehen.

    Vermutlich ist dies schon kein Missverständnis mehr, sondern eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Denn die ökonomische Grundregel, wonach ein höherer Preis die Nachfrage senkt, gilt natürlich auch auf dem angestrebten Bildungsmarkt. Tatsächlich haben nach einer Studie des Hochschul-Informations-Systems HIS im Jahr 2006 rund 18000 Abiturienten – vor allem Frauen und junge Leute aus den sozial schwachen und bildungsfernen Schichten – nur deshalb auf ein Studium verzichtet, weil sie die geforderten Studiengebühren nicht aufzubringen vermögen. Damit werden nicht nur kostbare geistige Ressourcen verschenkt, sondern die für die Stabilität und Entwicklung der demokratischen Gesellschaft wichtigen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben des Staates klar konterkariert.

    Zudem birgt das permanente Schielen auf den Markt die Gefahr, dass die Hochschulen, betriebswirtschaftlichen Überlegungen und modischen Trends folgend, der Verlockung erliegen, kostenintensive Studiengänge wie die Naturwissenschaften oder die Medizin sowie die schwächer nachgefragten sog. kleinen Fächer („Orchideenfächer“) am Bedarf der Gesellschaft vorbei zugunsten der kostenarmen Massenfächer abzubauen. Die daraus resultierende geistige Armut der Gesellschaft bis hin zum Banausentum ebenso wie akuter Fachkräftemangel auf (auch volkswirtschaftlich) wichtigen Gebieten ist abzusehen.

    Es kommt hinzu, dass die weiteren originären Aufgaben und Angebote der Hochschulen – die primär zweckfreie Suche nach Erkenntnis und Wahrheit, die Befriedigung des angesichts der kaum noch beherrschbaren Datenflut wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedarfs an geistiger Orientierung, die Moderation des Dialogs der Denkrichtungen, Kulturen und Traditionen sowie des Gesprächs der Generationen, ihre Funktion als Zentren des Geisteslebens der Gesellschaft – eh nicht marktfähig gemacht werden können, da sie weder quantitativ messbar noch vordergründig „verwertbar“ sind.

    Missverständnis Nr. 4

    Inzwischen hat auch der Hauptprotagonist der aktuellen neoliberalen Hochschul-Reformwut, das vom Bertelsmann-Konzern gegründete und jährlich mit Millionen Euro geförderte Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), wohl begriffen, dass über die Qualität von Forschung nicht das Verhältnis von Angebot und Nachfrage Aufschluss geben kann. Es hat daher das Hochschul- und Fakultäts-Ranking als Fiktion für den Marktwettbewerb entdeckt. Das Ranking ist der Versuch, durch die Abfrage bestimmter Daten – von Drittmitteln und Publikationen pro Wissenschaftler, von Ausstattungsmerkmalen, von subjektiven Beurteilungen durch Professoren und Studenten sowie durch die Personalchefs von Betrieben, die Absolventen der Hochschulen beschäftigen, etc.- Qualität in Zahlen auszudrücken und damit Objektivität und Vergleichbarkeit vorzuspiegeln.

    Wie zweifelhaft sowohl die methodischen Grundlagen als auch die Ergebnisse dieser Art der Qualitätsbewertung trotz aller Erweiterungen und statistischen Raffinessen sind, wurde auf dieser Tagung bereits mehrfach belegt. Wir sollten uns lieber darauf verlassen, dass die Angehörigen der Scientific Community in der Regel sehr gut beurteilen können, wie es um die Qualität der Forschung sowohl der mit ihnen entweder kooperierenden oder konkurrierenden engeren Fachkollegen als auch ganzer Fakultäten und Hochschulen steht, ganz einfach weil auf jedes irgendwo publiziertes Forschungsergebnis irgendwann zurückgegriffen wird und dabei sein Wahrheitsgehalt ebenso wie seine Relevanz automatisch an den Tag kommt.

    Missverständnis Nr. 5

    Natürlich müssen entsprechend der neuen Wettbewerbsideologie auch die Hochschulen „unternehmerisch“ agieren, dazu brauchen sie nach Ansicht der Marktradikalen keine oder nur höchst eingeschränkte Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen und keine Bottom-up-Strukturen demokratischer Willensbildung und Interessenvertretung, in denen angeblich jede geplante Neuerung zerredet und nur bürokratische Hemmnisse aufgebaut werden. Sie brauchen vielmehr streng hierarchische Unternehmensstrukturen möglichst nach dem Vorbild einer Aktiengesellschaft, ein „modernes professionelles Management“ mit fast unbegrenzten Entscheidungsbefugnissen, das von der Spitze aus bis in die letzte Verzweigung des „Unternehmens Hochschule“ straff durchregiert, mehr oder weniger selbstherrlich die strategischen Entscheidungen trifft und dem „Personal“ – gemeint sind die Wissenschaftler – ohne lange Diskussion quasi per Dekret vorgibt, was zu tun und was zu unterlassen ist, wie die Ressourcen einzusetzen sind, welches Wissens- oder Lehrgebiet Marktchancen hat und daher zu fördern ist und welches nicht. Die dieser Logik folgende Gesetzgebung schreibt inzwischen in fast allen Bundesländern die rigorose Beschneidung der Kompetenzen oder sogar die völlige Abschaffung der wichtigsten Gremien der akademischen Selbstverwaltung wie z. B. des Konzils – also des Parlaments der Hochschule vor.

    In diesem Zusammenhang macht es schon sehr nachdenklich, dass kürzlich ein Ministerpräsident und Landesvorsitzender einer großen Volkspartei vor Studierenden erklären konnte, dass Demokratie, weil angeblich ineffizient, nicht in die Hochschulen gehöre. Ja, natürlich, Demokratie ist teuer, anstrengend und oft genug sehr zeitaufwendig. Und die Parlamente können für die Regierenden durchaus lästig werden, da sie deren immanente Selbstherrlichkeit und Eigenmächtigkeit begrenzen. Aber gerade das ist ja der Sinn und die Stärke der Demokratie, gerade dadurch kann sie dazu beitragen, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Sie aus Gründen einer falsch verstandenen Effizienz in Frage zu stellen – hier hätte ich einen Aufschrei der Öffentlichkeit oder wenigstens deutlichen Widerspruch von Seiten politischer Institutionen oder etwa der Hochschulrektorenkonferenz erwartet. Ich halte es jedenfalls für einen groben Verstoß gegen unsere Sorgfaltspflicht für die nächste Generation, die Demokratie ausgerechnet an den Hohen Schulen der Nation, wo junge Menschen sie erfahren, üben und leben sollten, mit welcher Begründung auch immer zu diskreditieren, einzuschränken oder gar vollends abzuschaffen.

    Im Übrigen lehrt jahrhundertlange Erfahrung, dass Wissenschaft nicht von oben gelenkt oder gar befohlen werden kann. Kein Manager, und sei er noch so hoch bezahlt, gebildet und erfahren, kein Politiker, keine Kommission, nicht einmal ein ggf. mit der Evaluierung beauftragter ausgewiesener Fachkollege kann ein bestimmtes Forschungsvorhaben besser verstehen als die konkret damit befassten Wissenschaftler. Und selbst diese können nur sehr selten beurteilen, ob, wie und wann dieses Vorhaben in irgendeiner Weise Früchte tragen, also zu relevanten neuen Erkenntnissen oder gar zu wirtschaftlich verwertbaren Innovationen führen wird.

    Wissenschaft ist und bleibt ein mit Risiken und Irrtümern verbundener chaotischer Prozess, sie geht verschlungene, manchmal sogar spielerische Wege und braucht einen langen Atem. Ihre Ergebnisse lassen sich prinzipiell nicht rational planen. Was sich planen lässt, ist lediglich das schon grundsätzlich Bekannte, sind bestenfalls Präzisierungen und Weiterentwicklungen. Dagegen wurden fast alle bahnbrechenden Entdeckungen in der Geschichte eher zufällig und unerwartet gemacht, sie waren Früchte des unruhigen Geistes und des selbst bestimmten (Quer-)Denkens und Forschens und mussten sich häufig erst in langen z. T. schmerzhaften Auseinandersetzungen gegen die bis dahin herrschende Lehrmeinung (die Basis jeder „Planung“ also) durchsetzen. Jede Art von „Kommandowissenschaft“ ist daher ein Widerspruch in sich.

    Missverständnis Nr. 6

    Natürlich soll das neu etablierte Hochschulmanagement auch die erforderlichen Leistungskontrollen veranlassen und durch geeignete materielle Leistungsanreize die Effizienz von Forschung und Lehre verbessern. So und nur so könne letztendlich Excellenz erreicht werden. Mit derartigen Aussagen offenbaren die Apologeten des Marktes ihr absolutes Unverständnis für die wahren Antriebskräfte der Wissenschaft und für ihre bewährten Kontroll- und Selbststeuerungsmechanismen und ihr tiefes Misstrauen gegenüber den Wissenschaftlern. Sie verkennen völlig, dass die wichtigste Motivation für den leidenschaftlichen Forscher die produktive Neugier ist, der zutiefst menschliche Drang, bisher Unbekanntes zu erkunden, zu sehen, was hinter dem Horizont ist, den Dingen auf den Grund zu gehen. Das ist es, was ihn gelegentlich Feierabend, Familie und die eigene Gesundheit vergessen lässt. An zweiter Stelle steht der verständliche Wunsch, innerhalb der engeren oder weiteren Wissenschaftsfamilie bekannt zu sein und Ansehen zu genießen. Erst ganz zuletzt kommen die finanziellen Anreize. Und wer nicht vom Feuer der Wissenschaft erfasst ist, wer nicht den Drang kennt, sein Wissen mit anderen zu teilen, und die Studierenden nicht als Partner schätzt, wird auch durch ein Traumgehalt nicht zu einem erfolgreichen Forscher und guten Hochschullehrer. Ganz im Gegenteil droht die Gefahr, dass Menschen an die Hochschulen gelockt werden, die eben nicht in die Wissenschaft gehören, die weniger nach Erkenntnis denn nach Karriere und sicherem Auskommen streben und sich geistig zur Ruhe setzen, sobald sie sich eine Professur erdient haben.

    Missverständnis Nr. 7

    Damit der Wettbewerb zwischen den Hochschulen auch richtig funktioniert, muss schließlich dafür gesorgt werden, dass der Einfluss von Staat und Politik auf ein Minimum reduziert wird. Den Parlamenten, die eigentlich für die Wahrung gesamtgesellschaftlicher Interessen gegenüber den Hochschulen verantwortlich sind, ist die Rolle von bloßen Zahlmeistern zugedacht, sie haben nur noch die staatlichen Zuschüsse zu gewähren und Finanzierungssicherheit bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode zu garantieren.

    Als Organ der Finanz- und auch Fachaufsicht wird dem Management der Hochschule nach dem Vorbild einer Aktiengesellschaft eine Art Aufsichtsrat gegenübergestellt. Dieser sog. Hochschulrat ist mit weit reichenden, die Interessen und Aufgaben der Hochschulen direkt tangierenden Kompetenzen ausgestattet und besteht in der Regel mehrheitlich aus Vertretern der Wirtschaft, des öffentlichen Lebens und des zuständigen Ministeriums, also aus eher wissenschaftsfernen Personen. Geradezu skandalös für einen demokratischen Rechtsstaat ist die Tatsache, dass dieser Hochschulrat keiner irgendwie legitimierten Instanz gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Seine Mitglieder entscheiden vielmehr, auch wenn sie dies nach bestem Wissen und Gewissen tun, über das Schicksal der ihnen anvertrauten Hochschule und damit über das Geld der Steuerzahler allein und ohne persönliches Risiko nach ihrem subjektiven wissenschaftlichen, politischen oder ökonomischen Gusto.

    Die versprochene Hochschulautonomie erweist sich also als glatter Etikettenschwindel. Die bisherige Fremdsteuerung durch die Ministerialbürokratie wird lediglich gegen die Fremdsteuerung durch den Hochschulrat und die ausufernden Bürokratien der Evaluierer, Akkreditierer und Zertifizierer ausgetauscht. Mit dem Unterschied, dass die neue Fremdsteuerung für die Hochschulen deutlich teurer wird als die alte. Und mit dem gravierenden Nachteil, dass die Hochschulen in absehbarer Zeit nicht mehr primär gesamtgesellschaftlichen Interessen sondern vor allem denen der Wirtschaft dienen werden.

    Das Wissenschaftssystem der DDR

    In diesem Zusammenhang ist übrigens ein Blick auf die Organisation der Forschung und des Hochschulwesens in der DDR sehr lehrreich. Wissenschaft wurde in der DDR rein utilitaristisch als Produktivkraft verstanden, die sich strikt an den Bedürfnissen der Volkswirtschaft zu orientieren hatte. Selbst die Grundlagenforschung sollte möglichst „anwendungsorientiert“ erfolgen und wurde zunehmend zu Gunsten der Auftragsforschung vernachlässigt.

    Die Forschung galt grundsätzlich als planbar und war Teil der Volkswirtschaftspläne. Die strategischen Grundsatzentscheidungen fielen in der Abteilung Wissenschaft beim ZK der SED, im Ministerrat und im Forschungsrat der DDR. Die Planung, Leitung, Termin- und Ergebniskontrolle der in sog. Pflichtenheften fixierten konkreten Forschungsaufgaben erfolgte einerseits durch die Auftraggeber aus der Industrie bzw. soweit es sich um Themen der angewandten Grundlagenforschung handelte, streng zentralistisch über sog. Hauptforschungsrichtungen (HFR) und die ihnen untergeordneten Forschungsrichtungen (FR). Als Anreizsystem diente der „sozialistische Wettbewerb“ zwischen den einzelnen Forschungseinrichtungen, also auch zwischen den Hochschulen ebenso wie zwischen deren Substrukturen, sowie ein System von Erfolgsprämien und leistungsbezogenen Gehaltszuschlägen (LAZ = leistungsabhängiger Zuschlag, LOZ = leistungsorientierter Zuschlag), die von den jeweils höheren Ebenen an die Berichtspflichtigen vergeben werden konnten. Die wichtigsten Kriterien für die Qualität von Forschung waren die Wirksamkeit in der Produktion und die Einhaltung der geplanten Termine. Das ganze war verbunden mit einem umfangreichen bürokratischen Antrags- und Berichtswesen, das viel Papier und Arbeitskapazität verbrauchte.

    Auch die innere Struktur der Hochschulen folgte dem Prinzip des „demokratischen Zentralismus“. Der Rektor wurde nicht frei gewählt, sondern der Hochschule nach jahrelanger Vorbereitung im „Kaderentwicklungprogramm“ und nach Auswahl und Prüfung durch den Partei- und Staatsapparat „vorgeschlagen“ und im Konzil per Akklamation bestätigt. Er und die Prorektoren besaßen in allen Fragen von Forschung und Lehre Weisungsrecht gegenüber allen Hochschulangehörigen, also auch gegenüber den Sektionsdirektoren und Wissenschaftsbereichleitern. Ein – ebenfalls nicht gewählter – „Gesellschaftlicher Rat“ aus Vertretern der Wirtschaft und des Partei- und Staatsapparates hatte in etwa die gleichen Vollmachten wie die heutigen Hochschulräte.

    Fazit

    Es scheint nach den schlechten Erfahrungen mit der Wissenschafts- und Hochschulpolitik der DDR paradox, aber die Analogien zwischen dem damaligen und dem heute wieder weit verbreiteten grundsätzlichen Unverständnis für das Wesen der Wissenschaft, zwischen den ebenso hilflosen wie untauglichen Versuchen der Planung und Lenkung von Forschung damals und heute und zwischen der Struktur der DDR-Hochschulen und dem heute propagierten marktwirtschaftlichen Leitbild der Hochschulen sind unübersehbar.

    Die von der Wirtschaft und der Politik mit geradezu missionarischem Eifer verbreiteten neoliberalen Heilslehren und Patentrezepte zur Förderung der „Effizienz“ wissenschaftlichen Arbeitens erweisen sich also in Wahrheit als alte Hüte und haben ihre Untauglichkeit bereits zur Genüge bewiesen. Es ist an der Zeit, dass wir, in der besonderen Verantwortung für die Freiheit und die Entwicklung der Wissenschaft in unserem Lande, uns entschieden gegen die von blanker Ignoranz und privaten Interessen getragenen Zumutungen und Einmischungen der selbsternannten „Hochschul-Reformer“ und die damit unweigerlich verbundene Trivialisierung und Barbarisierung des Wissens zur Wehr setzen. Es würde den ostdeutschen Hochschulen mit ihren noch relativ frischen Erinnerungen an die Zeit der Plan- und Kommandowissenschaft gut zu Gesicht stehen, hierbei mutig voran zu gehen.

    Privatisierung schreitet voran – Hochschulrat der HTWK berufen – Wissenschaftsfremde dominieren bei der Fremdsteuerung

    Am vergangenen Donnerstag, 18.03.2010, wurde der neue Hochschulrat der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) berufen. Das im Januar 2009 in Kraft getretene Neue Sächsische Hochschulgesetz, welches in den Grundsätzen auf einen Entwurf der Bertelsmann-Stiftung zurückgeht, sieht unter anderem eine verstärkte Bürokratisierung und eine stärkere Einflussnahme der Wirtschaft auf die Hochschulen vor. Die den Hochschulen versprochene Hochschulautonomie hat sich als glatter Etikettenschwindel erwiesen und die bisherige Fremdsteuerung durch die Ministerialbürokratie wird lediglich gegen die Fremdsteuerung durch den Hochschulrat und die ausufernden Bürokratien der Evaluierer, Akkreditierer und Zertifizierer ausgetauscht.

    Vor allem in Fragen der Mitbestimmung und Demokratie stellt das neue Gesetz im Vergleich zum alten einen gravierenden Rückschritt dar. Studierendenvertretungen und breite Teile der Hochschulen haben sich über Jahre hinweg gegen eine solche Umstrukturierung gewehrt. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich aber nach jahrelangen Anstrengungen, durch beständigen Lobbyismus und der Platzierung von Mitarbeitern in den Verwaltungsapparaten dennoch auch in Sachsen durchsetzen und ihr Gesetz umsetzen können.

    Das Konzil, eine Art Vollversammlung der Hochschule und Hochschulparlament, Ort der Wahl und Kontrolle der Hochschulleitung, wurde abgeschafft. Auch der Senat, ein akademisch kooperatives Selbstverwaltungsgremium, wurde in seinen Kompetenzen stark beschnitten.

    Eines der zentralen Bestandteile der gewollten Entdemokratisierung der Hochschulen ist die Einsetzung eines Organs namens “Hochschulrat”, welcher gesetzlich vorgeschrieben, zu zwei Dritteln aus Externen bestehen muss. Diesem kommt eine Art Finanz- und auch Fachaufsicht zu und wird dem „Management der Hochschule“ nach dem Vorbild einer Aktiengesellschaft als eine Art Aufsichtsrat gegenübergestellt. Der Hochschulrat ist mit weit reichenden Kompetenzen ausgestattet und kann grundlegende Entscheidungen treffen, die die Ausrichtung der Hochschule betreffen. Diese Kompetenzen lagen vorher entweder in Händen des Ministeriums oder des Senats der Hochschule.

    Die Einrichtung eines solchen Gremiums „Hochschulrat“ ist Teil der neoliberalen Umgestaltung der Hochschullandschaft und Teil der Strategie zur Privatisierung des Bildungssektors. Hochschulräte haben nichts mehr mit der Tradition eines gruppenparitätisch besetzten Hochschulsystems zu tun. Studierende oder der akademische Mittelbau der Hochschulen bleiben außen vor – selbst die Professoren der Hochschule stellen gegenüber den externen Vertretern nur noch eine Minderheit in diesem Gremium. Aus demokratischen Gesichtspunkten betrachtet ist dieses neue Steuerungsgremium daher eigentlich nicht legitimiert.

    Dadurch, dass die Studierendenvertretung keinerlei Stimme in diesem Gremium hat, hat der StudentenRat gemeinsam mit den studentischen Vertretern im Senat der HTWK versucht eine dem StuRa inhaltlich nahestehende Person durchzusetzen, was uns entgegen den Interessen der Hochschulleitung gelungen ist. Dadurch ergibt sich die, für  den ein oder anderen auf den ersten Blick vielleicht etwas befremdliche Situation, dass ich, obwohl ich seit Jahren gegen  Privatisierungen im Bildungsbereich ankämpfe, nun selbst in die Rolle eines Hochschulrates schlüpfe um an die entsprechenden Informationskanäle angebunden zu sein und gegebenenfalls intervenieren zu können. Im weitesten Sinne begreife ich es auch als Teil meines Forschungsprojektes über den Einfluss lokaler Eliten auf Privatisierungsprozesse.

    In den Politikwissenschaften wird der Vorgang der Einrichtung dieser neuen Hochschulräte mit der „Zerfaserung des Staatlichen“ bezeichnet. Dies meint die schleichende Infiltration von Leitungsgremien staatlicher Einrichtungen durch externe – privatwirtschaftliche Interessengruppen. Diese „Privatisierung der Organisationsverantwortung“ bedroht auf Dauer die universitäre Selbstverwaltung. (Vgl. hierzu Bogumil et al., 2008) Es ist ein Skandal, dass die Hochschulräte keinerlei irgendwie legitimierten Instanz gegenüber rechenschaftspflichtig sind.

    Der Hochschulrat der HTWK Leipzig besteht mehrheitlich aus Vertretern der Wirtschaft bzw. wissenschaftsfremden Personen. In den Hochschulrat der HTWK Leipzig wurden folgende Personen berufen: Zu den externen Mitgliedern zählen Wolfgang Topf (Präsident der Industrie- und Handelskammer Leipzig), Professor Dr. Gerhardt Wolff (ehem. Vizevorsitzender der Verbundnetzgas AG), Dr.-Ing. Arne Kolbmüller (Präsident der Ingenieurkammer Sachsen), Gabriele Arlt (Betriebsdirektorin des Mitteldeutschen Rundfunks) und Mike Nagler (Attac). Aus der Hochschule sind Professor Dr.-Ing. Ulrike Herzau-Gerhardt von der Fakultät Medien sowie Professor Dr. rer. pol. Johannes Ditges, Fakultät Wirtschaftswissenschaften, im Hochschulrat vertreten.

    Die Grundlage für die Arbeit des Hochschulrates der HTWK Leipzig stellt der Paragraph 86 des Sächs. Hochschulgesetzes dar.

    Dadurch dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass der Vorsitzende des Hochschulrates nicht aus dem Kreis der Hochschule kommen darf, ergibt sich der unschöne Zustand, dass der Vorsitz von einem hochschulfremden Wirtschaftsvertreter übernommen wird. Zum Vorsitzenden wurde Wolfgang Topf gewählt.

    Bei der Berufung des Gremiums am vergangenen Donnerstag wurde in den Reden noch einmal deutlich, dass es eben nicht um eine stärkere Verbindung zwischen Hochschule und Gesellschaft sondern vielmehr um eine Abhängigkeit der Hochschule von der Wirtschaft geht.

    So glichen sich die Reden der Vertreter von Hochschule, Ministerium und Privatwirtschaft auch in vielen Punkten und die Schwerpunktsetzung war die gleiche. So sprach der aktuelle Rektor der HTWK Leipzig, Herr Prof. Hubertus Milke – offensichtlich stolz – davon, dass es gelungen sei, allein in den letzten drei Jahren die Drittmitteleinnahmen der Hochschule um über 40 Prozent zu steigern. Durch die Berufung des neuen Hochschulrates erhoffe er sich vor allem diesen Trend fortzusetzen. Dazu muss man anmerken, dass die Hochschulen seit Jahren durch eine chronische Unterfinanzierung von Seiten des Landes zu kämpfen haben und deshalb der Suche nach „Drittmitteln“ aus der Wirtschaft ein so hoher Stellenwert beigemessen wird.

    Ins gleiche Horn stieß Ministerialrat Hermann Jaekel vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Er betonte in seiner Rede wie wichtig in Zukunft das stärkere Engagement der Privatwirtschaft an den Hochschulen werde und kündigte bereits weitere Kürzungen öffentlicher Gelder für die Hochschulen von Seiten der CDU-FDP geführten Staatsregierung an.

    Es wird auf jeden Fall nicht einfach werden diese Entwicklungen wieder umzukehren und in demokratische Bahnen zu lenken. Derzeit sind die politischen Mehrheiten im Land leider so, dass der Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen enorm zunimmt und demokratische Mitbestimmung keine große Rolle mehr spielt.

    Aber das kann sich ja wieder ändern.

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    Quelle: HTWK Leipzig. v.l.n.r.: Mike Nagler, Prof. Johannes Ditges, Prof. Ulrike Herzau-Gerhardt, Dr.-Ing. Arne Kolbmüller, Gabriele Arlt, Wolfgang Topf, Prof. Dr. Gerhardt Wolff