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Neuartiges Finanzierungsmodell für Stadionumbau in Erfurt

Ein gemeinsames Stadion für den FC Rot-Weiß Erfurt und den FC Carl Zeiss Jena auf der grünen Wiese bei Nohra, dieses Planspiel hat für Aufregung gesorgt. “Das ist totaler Unfug”, meint nun Bodo Ramelow, Fraktionschef der Linken im Thüringer Landtag. Und präsentiert ein Finanzierungsmodell, für das selbst seine politischen Gegner Sympathie zeigen.

“Ich bin gegen das externe Doppelstadion. Das schafft keine Identität, weil beide Vereine jeweils an ihre Stadt gebunden sind. Man sollte die Vergleiche mit den Bayern und 1860 lassen. Die haben beide in München ihre Heimat, das ist etwas anderes”, sagt der 54-Jährige. Aber ein Kunstgebilde bei Weimar sei weder Erfurt noch Jena zuzumuten. Und selbst wenn, was sollten dann beide Städte mit ihren verwaisten Stadien, die dann nur noch Kosten verursachen, ohne dass darin etwas passiert, machen?, stellt der Landespolitiker die nächste brisante Frage. Eine erschöpfende Antwort wird er darauf wohl kaum bekommen. Vielleicht aber für sein neuartiges Finanzierungsmodell, um das Steigerwaldstadion in Erfurt umzubauen. Das Besondere daran: Es soll ohne öffentliche Gelder auskommen. Ein Vorschlag, der angesichts klammer Kassen auf Gegenliebe stoßen wird, ist sich Ramelow sicher, bevor er das Modell mit dem Arbeitstitel “Sondereigentum Steigerwaldstadion” erläutert.

Schwerpunkt soll, so Ramelow, eine GmbH sein. In diese bringt die Stadt Erfurt ihr Stadion mit allen dazugehörigen Liegenschaften plus Grund und Boden ein. Auch der FC Rot-Weiß könnte mit eingebunden werden. Und ein Sponsor. Da Erfurt sich gern selbst als Solarstadt sehe, wäre die hier ansässige Bosch Solar Energy AG denkbar. Diese könnte die Namensrechte erwerben und ein Referenzprojekt aus dem Stadion für sich und die Stadt machen, in dem sie sich mit in den Bau und die Finanzierung eines Solardaches für die Sportstätte einbringt. Man müsse halt gut mit dem Konzern verhandeln, damit für beide am Ende eine Gewinnsituation entstehe.

Die GmbH, egal ob mit RWE und Bosch oder ohne, nimmt dann für den Stadionumbau einen Millionenkredit auf. Dessen Absicherung erfolgt durch das Land mit einer so genannten Patronatserklärung. Soll heißen, würde die GmbH zahlungsunfähig werden, müsste das Land als Bürge ersatzweise einspringen. Mit dieser Patronatserklärung im Rücken sei es für die GmbH einfacher, bei Banken an einen 25-Jahreskredit zu günstigen Konditionen zu kommen. Und diese GmbH wird letztlich den Kredit auch allein abzahlen. Ohne jeden Cent öffentlicher Gelder. Aber mit den Einnahmen, die die künftigen Stadionnutzer dann an sie zahlen.

Gebaut werden soll nach Ramelows Vorstellung in drei Abschnitten über drei Jahre hinweg. Und schon nach Beendigung des ersten könne die GmbH anfangen, mit dem Stadion Geld zu verdienen, um Tilgung und Zinsen für den Kredit zu bedienen, so seine Überlegung. Wie erfolgreich es mit so einer Patronatserklärung laufen könne, zeige seit Jahren der Erfurter Kaisersaal. Denn mit dem werde es seitens der Stadt genau so gemacht.

“Ich werbe nicht für Subventionen, sondern für diese Ausfallbürgschaft, für die sich selbst tragende Stadion-GmbH”, sagt Ramelow. Eine städtische Liegenschaft mit Gewinn bewirtschaften, das klingt wie die “Eier legende Wollmilchsau”. Aber es funktioniere, wenn man es richtig anpacke, sagt der Politprofi. Für ihn der größte Vorteil: Man würde dem öffentlichen Sektor keine Steuergelder entziehen. Das hat Reiz. Ramelows Modell wird daher selbst von einem seiner sonst ärgsten politischen Gegner, dem CDU-Mann Michael Panse , als “gediegen und tragfähig” befürwortet. Auch in den anderen Fraktionen gebe es viel Zuspruch, versichert der Linke-Chef.

Könnten sich Landtag und Finanzministerin dafür erwärmen, würde der Traum von einem neuen Erfurter Stadion an alter Stelle eventuell doch noch wahr. “Immer wieder Geld für Flickschusterei in das alte reinzustecken, bringt nichts. Das ist ein Fass ohne Boden, ohne dass der Zuschauer eine positive Veränderung für sich bemerkt”, warnt Ramelow. Andererseits brauche Erfurt aber ein ordentliches Stadion, das ausstrahle und zum sportlichen Aushängeschild der Stadt werde. Mit Fußball und Leichtathletik im Breiten- und Spitzenbereich und mit Konzerten. “Das, was wir heute haben, ist Holzklasse”, sagt der Linke. Daher sei jetzt die Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um in Erfurt einen ganz neuen Weg der Finanzierung zu gehen, ist Bodo Ramelow überzeugt.

Bei Abriss Aufstand

Man muss den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht schön finden, um
gegen seinen Abriss zu sein. Der „Nabel Schwabens“, als welcher das Steinmonster mit dem Turm ab 1914 gebaut wurde, steht heute vor allem für eins: das symbolische Bollwerk gegen ein verkehrspolitisch und finanziell abenteuerliches Vorhaben des Bahnkonzerns und der Bau-Branche (hier Infos über das S21-Kartell). Am Freitagabend hat unter Polizeischutz die Aufstellung einer Sperranlage begonnen, um den geplanten Abriss des alten Bahnhofs zu sichern. Es kam zu spontanen Straßenblockaden. Erst zu Wochenbeginn hatten Kritiker von Stuttgart 21 den Nordflügel besetzt, bei der Räumung durch die Polizei waren 50 Menschen vorläufig festgenommen worden.

Die örtliche Springerpresse, die den in Stadt und Umland breit verankerten Protest bislang vergleichsweise zurückhaltend beobachtet hatte, zürnte: „S21-Gegner, jetzt seid Ihr zu weit gegangen!“ Dass ein Stadtrat der Linken „mit von der Partie gewesen ist, gibt zu denken“, warnte ein örtlicher CDU-Mann. Die Partei ist Teil des Netzwerks aus Initiativen (etwa hier und hier und hier), die sich gegen das Milliardenprojekt wenden – und gute Gründe dafür haben. Nicht nur, dass Bäume gefällt werden. Der Bau ist überflüssig und falsch, wie eine bisher geheime Studie zeigt, die dem Bahnvorhaben ein „vernichtenden Zeugnis“ ausstellt. Auch sind abermals die Kosten nach oben korrigiert worden – auf fast drei Milliarden Euro. BUND, Grüne und Linke sowie örtliche Bündnisse fordern einen Ausstieg aus dem Projekt, mindestens aber ein Bau-Moratorium.

Derweil wollen Bahn und Unternehmen mit Zaunbau und Abriss Fakten schaffen. „Bei Abriss Aufstand“, heißt es nun bei den Gegnern. Ihr Aktionskonsens: „Stuttgart 21 steht dem Willen und dem Interesse der Bevölkerung entgegen. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, alle gewaltfreien Mittel zu nutzen, um dieses Projekt zu stoppen. Gesetze und Vorschriften, die nur den reibungslosen Projektablauf schützen, werden wir nicht beachten. Durch Einschüchterungsversuche, mögliche Demonstrationsverbote und juristische Verfolgungen lassen wir uns nicht abschrecken. Bei unseren Aktionen des Zivilen Ungehorsams sind wir gewaltfrei und achten auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel.“ Aktuelle Infos und Termine, etwa zu einer spontanen Demo am Samstagmittag am Nordflügel, gibt es via Twitter. (tos)

Filmen verboten: Erfolgreiche Klage gegen polizeiliche Filmaufnahmen bei Großdemonstration

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entschied mit Urteil vom 26. Juli 2010, dass das Filmen einer Anti-AKW-Großdemonstration am 5. September 2010 durch Einsatzkräfte der Polizei rechtswidrig war (Aktenzeichen VG 1K 905.09).

Mit Unterstützung der Holtfort-Stiftung und des RAV hatten die BI Lüchow-Dannenberg als Mitveranstalterin der Demonstration „mal richtig abschalten“ sowie ein Versammlungsteilnehmer im Oktober 2009 Klage erhoben. Das VG stellte nun fest, dass die Kameraüberwachung der friedlichen Demonstration gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verstoßen hat.

Rund 50.000 Menschen demonstrierten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Atomkraft und für den Abbruch des Endlagerprojekts in Gorleben.

Während des Aufzuges vom Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor fuhr ein Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze des Demo-Zuges; Einsatzkräfte der Polizei filmten permanent den Aufzug mit mehreren auf dem Dach des Transporters montierten Kameras: “Filmen verboten!”, forderten einzelne Demo-Teilnehmer an der Spitze des Zuges.

Mit Erfolg: das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Überwachung der Demo am 5. September mittels Bildaufnahmegeräte (Video- bzw. Filmkameras) rechtswidrig war. Die Argumentation der Polizei, die Filmaufnahmen nach dem “Kamera-Monitor-Prinzip” dienten allein der Verkehrslenkung und der Leitung des Polizeieinsatzes, ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Auf neun Seiten führen sie aus, dass sie in der Dauerbeobachtung der Versammlung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sehen und eine Einschüchterung der Demonstranten nicht auszuschließen sei: “Denn wenn der einzelne Teilnehmer der Versammlung damit rechnen muss, dass seine Anwesenheit oder sein Verhalten bei einer Veranstaltung durch Behörden registriert wird, könnte ihn dies von einer Teilnahme abschrecken oder ihn zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden”, heißt es zutreffend in den Urteilsgründen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die Revision zugelassen.

Der RAV wendet sich seit längerem gegen zunehmende Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit durch behördliche Auflagen sowie die Videoüberwachung von Versammlungen. Bereits im August 2009 hatte das Verwaltungsgericht Münster mit ähnlichen Erwägungen festgestellt, dass friedliche Demonstrationen nicht gefilmt werden dürfen.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Alarm – Bahnhofabriss in Stuttgart hat begonnen – Bitte kommen !!!

Bonatz-Bau Bild kopfbahnhof-21.de

Bonatz-Bau Bild kopfbahnhof-21.de

Eilmeldung heute, Freitgag, den 30.07.2010,  22:30 Uhr

am Nordflügel steht ein Abrissbagger mit viel Polizeisschutz. Es sieht so aus, als würden am späten Samstagabend die Abrissarbeiten beginnen. Es sind schon ca. 500 Demonstranten da. Bitte so schnell wie möglich kommen und protestieren. Weitersagen.

„Bei Abriss Aufstand“

via Gerhard Pfeifer (BUND)

Stuttgarter Zeitung: Abriss am Hauptnahnhof beginnt Bauarbeiter unter Polizeischutz


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Beobachtung nur für Abgeordnete?

In Vorbereitung meiner Klage in Karlsruhe beschäftige ich mich heute mit einem Urteil vom April 2009. Damals hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Beobachtung meiner Person vor Aufnahme meiner Abgeordnetentätigkeit im Oktober 1999 rechtswidrig war. Weil der Verfassungsschutz gegen diesen Punkt nicht in Berufung gegangen ist, kann die Entscheidung nun auch nicht mehr angerührt werden. Die Beobachtung des Nicht-Abgeordneten Ramelow ist somit unwiderruflich verboten. Was diese Abgrenzung zwischen Privatperson und Abgeordnetem für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung bedeutet, müssen wir nun weiter überlegen. Fakt ist doch, dass mich die Beobachtung in der freien Ausübung meines Abgeordnetenmandats einschränkt, weil beispielsweise Besucher meines Abgeordnetenbüros eine Stigmatisierung fürchten müssen. Insofern müsste eigentlich gerade die Abgeordnetentätigkeit besonders vor Verfassungsschutzwillkür geschützt sein.

Neben der Karlsruhe-Vorbereitung wollte ich heute bis zum Mittag eigentlich die Arbeit an einem inhaltlichen Beitrag zur Programmdebatte fertig stellen. Allerdings erhielt ich dann einen Anruf, dass meine bessere Hälfte einen Arbeitsunfall hatte und da sie in der Nähe ist, will ich natürlich so schnell wie möglich mit ihr zum Arzt fahren. Das Vorhaben entpuppt sich als kleines Abenteuer, denn ich versuche zehn Mal vergeblich, beim Unfallarzt anzurufen. Jedes Mal lande ich in der zweiminütigen Warteschleife, an deren Ende mir gesagt wird, dass ich es später wieder probieren soll. Schließlich fahren wir auf gut Glück hin und landen in einer völlig überfüllten Praxis. So wird mir mal ganz praktisch deutlich, dass in unserem Gesundheitssystem einiges im Argen liegt.

Abends ist dann endlich Zeit, den Text fertig zu stellen, dessen Redaktionsschluss ich nun schon einen halben Tag überzogen habe. Ich will damit einige Punkte umschreiben, die uns in nächster Zeit beschäftigen werden. Nun ist er abgeschickt und ich freue mich schon auf die Debatte.

Branchenmindestlohn ist kein Ersatz für allgemeinen Mindestlohn

Kathrin Senger-Schäfer

Kathrin Senger-Schäfer

30.07.2010 – Pressemitteilung – Kathrin Senger-Schäfer

„Branchenmindestlöhne sind kein Ersatz für einen allgemeinen Mindestlohn. Wer nur auf Branchenmindestlöhne setzt, erzeugt einen Flickenteppich von vielen unterschiedlichen Mindestlöhnen, der noch dazu viele weiße Flecken aufweist“, so Kathrin Senger-Schäfer zum Pflegemindestlohn, der am 1. August 2010 in Kraft tritt.

die ganze Pressemitteilung


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Bisky verteidigt Ernst

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Klaus Ernst steht in der Kritik wegen seiner Vorstandsbezüge. Man kann die Regelung der Vorstandsbezüge durchaus kritisch sehen. Aber eines ist auffällig: Die Regelung ist nicht neu, auch Lothar Bisky hatte sie während seiner Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender der GUE/NGL (Europaparlament) in Anspruch genommen während Oskar Lafontaine auf eine Entschädigung verzichtete. Vor Kritik geschützt hat ihn das freilich nicht . Auch Dietmar Bartsch wird bisweilen mit dem Satz zitiert: Ich möchte nie wieder so wenig verdienen wie als Bundestagsabgeordneter (eine Anspielung auf die Zeit als Geschäftsführer des “Neuen Deutschland”). Niemand hatte sich damals aber an der Regelung der Vorstandsbezüge gestört.

Offenbar geht es Kräften in und außerhalb der Partei darum Klaus Ernst Glaubwürdigkeit bei seinen Kernthemen Arbeit und Soziale Gerechtigkeit zu beschädigen. Nun stellt sich Lothar Bisky im Interview vor Klaus Ernst.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/176444.lothar-bisky-verteidigt-klaus-ernst.html


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Bisky verteidigt Ernst

Unterstützung hat der wegen der Gehalts-Debatte und der Reisekosten-Affäre in öffentlicher Kritik stehende Linksparteichef Klaus Ernst jetzt von seinem Amtsvorgänger Lothar Bisky erhalten. Wie Bisky dem Neuen Deutschland sagte, gebe es keinen Grund, dass Parteivorsitzende weniger verdienen als Fraktionschefs. Letztere bekämen in der Regel doppelt so viel wie einfache Abgeordnete, “ohne dass ein Hahn danach kräht”. Parteivorsitzende hätten wegen ihrer zahlreichen Verpflichtungen höhere Aufwendungen als andere Politiker; zudem beuge eine gleichgestellte Bezahlung einer Tendenz vor, Vorstände gegenüber Fraktionen nachrangig zu betrachten. Anderenfalls könnten nur noch Leute Parteivorsitzende werden, die es sich finanziell leisten können. Klaus Ernst dürfe, so Bisky, nicht für seine Entscheidung bestraft werden, seinen Posten bei der IG Metall aufzugeben. Zu Ernsts Reisekosten sagte Bisky, es absurd zu glauben, Ernst habe “irgendwo fünf Euro gewinnen wollen”. Zudem gebe es in allen Abgeordnetengesetzen Grauzonen bei diesem Thema. Ungeachtet dieser Rückendeckung aus den eigenen Reihen wird Ernst in der Linken weiter auch attackiert. So forderten die beiden baden-württembergischen Kreisverbände Sigmaringen und Ravensburg den Rücktritt Ernsts als Parteichef. Man befürchtet anderenfalls eine Beslastung für den Landtagswahlkampf 2011. (wh)

Es stimmt, dass der Bahnhof im August abgerissen werden soll – Es stimmt aber auch, dass dann die Stuttgarter ihren OB Schuster zum Teufel jagen

Es stimmt, es stimmt aber auch

Es stimmt, es stimmt aber auch


Filed under: Bilder, Lesenswert, Statements Tagged: Kopfbahnhof, OB Schuster, S 21, Stuttgart, Stuttgart 21

Bundeswehrgelöbnis in Stuttgart: trotz friedlicher Proteste ca. 60 Festnahmen

Kein werben für`s sterben!

Kein werben für`s sterben!

Im Innenhof des Neuen Schlosses von Stuttgart haben heute 650 Bundeswehrrekruten erstmals seit 1999 ihr Gelöbnis abgelegt. Unter dem Motto „KEIN WERBEN FÜR`S STERBEN“ hatte das überregionale Bündnis „GelöbNix in Stuttgart“ zu Protesten aufgerufen. Schon kurz vor Mittag wurde eine Demonstration vor der St. Eberhardskirche von der Polizei aufgefordert, sich aufzulösen. Die Demonstranten wurden eingekesselt und die darauf folgende Sitzblockade vor der Kirche wurde von der Polizei geräumt. Ungefähr 60 Personen wurden in Gewahrsam genommen, Personalien werden aufgenommen. Der Schwerpunkt der Demonstration lag beim Schlossplatz, wo auch lautstark u.a. mit Vuvuzelas versucht wurde gegen die Marschmusik anzukommen. Schätzungsweise 1000 Personen nahmen an den Protesten teil. Dem überregionale Bündnis „GelöbNix in Stuttgart“ gehören u.a., attac, DFG-VK, DIDF, Die AnStifter, DIE LINKE. BaWü, Friedensnetz BaWü, Grüne Jugend BaWü, IMI e.V., JUSO Bundesvorstand, Linksjugend [´solid] Stuttgart, Ver.di Bezirk Stuttgart, sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Baden-Württemberg u.v.m. an.


Tagged: 30. Juni 2010, ATTAC, öffentliches Gelöbnis Stuttgart 2011, Bundeswehr, DFG-VK, DIDF, Die AnStifter, DIE LINKE. BaWü, Friedensnetz BaWü, Gelöbnis Stuttgart, Grüne Jugend BaWü, IMI e.V., JUSO Bundesvorstand, Kein Werben fürs Sterben!, Linksjugend [´solid] Stuttgart, Proteste, Schlossplatz, Sitzblockade, Soldaten, sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Baden-Württemberg, St. Eberhardskirche, Ver.di Bezirk Stuttgart